Keine Benachteiligung von Hinweisgebern

„Verantwortung für die Gesellschaft“: Buschmann will Whistleblower besser schützen

Marco Buschmann FDP, Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann FDP, Bundesminister der Justiz

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für den Schutz von Personen, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen, vorgelegt. Am Mittwoch wurde ein entsprechender Entwurf zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt, wie Buschmann in Berlin mitteilte. Erst nach ihrer Anhörung beschäftigen sich Bundeskabinett und Bundestag mit den Plänen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernähmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienten daher Schutz, wenn sie Missstände bei ihren Arbeitgebern meldeten, erklärte Buschmann. Der Minister will dafür sorgen, dass Hinweisgebern keine Kündigung droht, wenn sie im öffentlichen Interesse handeln.

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Das Gesetz soll den bislang lückenhaften und unzureichenden Schutz von Personen verbessern, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, wie es im Entwurf heißt. Solche sogenannten Whistleblower leisteten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Vergehen, heißt es darin weiter. Das geplante Gesetz definiert Voraussetzungen, unter denen Hinweise öffentlich gemacht werden können. Werden diese eingehalten, sollen Hinweisgeber „umfangreich“ vor Repressalien wie Kündigung oder anderen Benachteiligungen geschützt werden.

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Dies gilt dem Entwurf zufolge für Hinweise auf Verstöße, die strafbewehrt sind, sowie für Hinweise auf bußgeldbewehrte Verstöße, wenn der Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder Beschäftigtenrechten tangiert ist. Auch bei Hinweisen auf rechtswidriges oder missbräuchliches Verhalten bei Vorgaben zur Verkehrssicherheit, zum Umweltschutz, zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Lebensmittelsicherheit sowie zu Standards von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen Whistleblower und Whistleblowerinnen vor Nachteilen geschützt werden. Dies gilt nach Angaben des Justizministeriums etwa bei der Gefahr irreversibler Schäden in diesen Bereichen.

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Das Gesetz sieht zudem vor, dass Unternehmen Meldestellen einrichten. Ein effektiver Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern liege auch ganz maßgeblich im Interesse der Unternehmen und Behörden selbst, sagte Buschmann. „Durch den Aufbau von internen Meldesystemen erhalten Hinweisgeber die Möglichkeit, ohne Angst vor Repressalien Verstöße dort zu melden, wo sie am schnellsten untersucht und abgestellt werden können“, sagte er.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern umsetzen. Einen ersten Anlauf dazu hatte 2020 bereits die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gemacht. Sie stieß aber auf Widerstand bei den damaligen Koalitionspartnern CDU und CSU. Der aktuelle Entwurf sei eine Überarbeitung ihrer damaligen Pläne, hieß es.

RND/epd

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