Wer in Deutschland eine scharfe Schusswaffe besitzen darf

Eine Polizistin hält die zukünftige Dienstwaffe für die bayerischen Polizei vom Modell "SFP9" des Herstellers Heckler & Koch in den Händen. (Symbolbild)

Eine Polizistin hält die zukünftige Dienstwaffe für die bayerischen Polizei vom Modell "SFP9" des Herstellers Heckler & Koch in den Händen. (Symbolbild)

Berlin/Hanau. Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich recht strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine geladene Schusswaffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen - also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitzes oder der Geschäftsräume.

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Wer Waffen nur kaufen und besitzen oder auf einem Schießstand nutzen will, wie zum Beispiel Sammler oder Sportschützen, braucht dafür eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind hier Voraussetzung. Sachkunde und Bedürfnis können auch durch eine Jägerprüfung und das Lösen eines Jagdscheins nachgewiesen werden. Auch Sportschützen erwerben ihre Waffen mit einer Waffenbesitzkarte. Sie dürfen erlaubnispflichtige Waffen aber nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

Mehr als 5,4 Millionen Menschen haben Waffe oder Waffenteile

In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung mehr als 5,4 Millionen Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388.000 Jäger und Jägerinnen.

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Nur wenige Privatpersonen haben zum Selbstschutz - weil sie gefährdete Personen sind - den Waffenschein, auch als "großer Waffenschein" bezeichnet. Sie müssen gegenüber den Behörden glaubhaft machen, dass sie "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" sind und "geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern". Geht es um erlaubnisfrei zu erwerbende Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, reicht der kleine Waffenschein, um diese in der Öffentlichkeit zu führen.

RND/dpa

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