Weiterbildung für Arbeitslose: Bundesagentur schöpft Mittel nicht aus

Die Bundesagentur für Arbeit schöpft ihren Eingliederungsetat nicht vollständig aus.

Die Bundesagentur für Arbeit schöpft ihren Eingliederungsetat nicht vollständig aus.

Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr gut ein Viertel ihres Eingliederungsetats für Arbeitslose nicht ausgegeben – dabei geht es unter anderem um Mittel zur Weiterbildung von vorübergehend Erwerbslosen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Der Eingliederungstitel im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ist zur Förderung von Erwerbslosen bestimmt, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit ohne Job sind und Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung haben.

2019 hatte der Eingliederungstitel den Angaben zufolge Sollausgaben von 4,2 Milliarden Euro vorgesehen. Ausgegeben wurden aber lediglich 3,02 Milliarden Euro. „Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 72 Prozent“, so das Arbeitsministerium. 250 Millionen Euro aus dem Eingliederungstitel, die als „arbeitsmarktpolitische Interventionsreserve“ gedacht waren, seien „aufgrund der günstigen Beschäftigungssituation im abgelaufenen Haushaltsjahr“ nicht benötigt worden.

„Nicht nachvollziehbar“

Laut Ministerium hat die Bundesagentur für Arbeit nicht das Ziel verfolgt, die veranschlagten Mittel des Eingliederungstitels zu 100 Prozent auszuschöpfen, „sondern diese sinnvoll einzusetzen“. Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur haben inzwischen entschieden, den Eingliederungstitel für 2020 auf nunmehr rund 3,7 Milliarden Euro abzusenken.

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Linken-Arbeitsmarktexpertin Zimmermann kritisierte eine aus ihrer Sicht falsche Schwerpunktsetzung. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass so viel Geld nicht verwendet wird“, sagte Zimmermann dem RND. Viele erwerbslose Menschen würden sich von den Arbeitsagenturen mehr Unterstützung wünschen, wie zum Beispiel eine Weiterbildung, diese werde ihnen aber nicht selten verwehrt. „Da ist es bitter zu sehen, dass über ein Viertel des Eingliederungstitels nicht genutzt wird“, so Zimmermann. Die Bundesagentur für Arbeit solle den finanziellen Spielraum in diesem Jahr besser ausschöpfen: „Die Bundesregierung muss zudem endlich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung einführen.“



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