Petrys Buch, Weidels Urteil, Meuthens Probleme: Die AfD und die Spenden
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Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel scheitert vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Eine (später zurückgezahlte) Zuwendung aus der Schweiz in Höhe von 132.000 Euro wird als illegale Parteispende gewertet.
© Quelle: imago images/Metodi Popow
Berlin. Ex-AfD-Chefin Frauke Petry tritt nicht wieder für den Bundestag an. Am Freitag stellt sie in den Räumen des Parlaments ihre Abrechnung mit ihrer früheren Partei vor: „Requiem für die AfD“ heißt es. Es wird eine ihrer letzten Aktionen als Abgeordnete sein. Marcus Pretzell, ihr Ehemann, hat extra für das Buch vor wenigen Wochen den „Stadtluft Verlag“ gegründet.
Wer das Buch vorab lesen wollte, musste eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben. Doch dann war es Petry selbst, die mit dem zentralen Vorwurf des Werks an die Öffentlichkeit ging: Der Milliardär Henning Conle habe die Partei weit stärker als bislang bekannt finanziert – und damit auch geprägt. Das sagte die Ex-Parteichefin dem ZDF und dem Recherchenetzwerk Correctiv.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte auf Nachfrage, dass Petry am Dienstag ein Gespräch im Referat Parteienfinanzierung geführt hat. Petry übergab Hinweise auf mögliche weitere finanzielle Unterstützung aus der Schweiz vom Milliardär Conle für die Social-Media-Aktivitäten der Partei. Die Spendenprobleme der AfD könnten sich also noch vertiefen.
Parallel dazu verlor die Partei am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Auch hier ging es um Schweizer Spenden. Die verschleierten Zuwendungen an die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 gelten laut Urteil als illegale Parteispenden. Das Gericht wies die Klage der AfD gegen den Bescheid der Bundestagsverwaltung zurück.
396.000 Euro Strafzahlung
Im Sommer 2017 waren Spenden in Höhe von 132.000 Euro – gestückelt in 17 Überweisungen – an den Kreisverband von Weidel überwiesen worden. In der Betreffzeile der Spenden stand „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Die AfD zahlte die Spenden zurück, allerdings erst sieben bis neun Monate später und nicht in vollem Umfang.
Die Bundestagsverwaltung sieht die Zuwendungen als illegale Parteispenden und hat eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Satzes festgelegt, also 396.000 Euro. Weidels argumentierte jetzt, dass die Spenden für ihren persönlichen Wahlkampf gedacht waren, es sich also um eine Direktspende handelte.
Bundestagswahl: AfD-Vorsitzende Weidel will Spitzenduo mit Chrupalla bilden
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel will ihre Partei als Spitzenkandidatin in den Bundestagswahlkampf führen.
© Quelle: dpa
Für falsch deklarierte Direktspenden sieht das Parteiengesetz eine Strafzahlung in Höhe des doppelten Satzes vor.
Die Spenden wurden von einem Zürcher Pharmahändler überwiesen. Dieser aber agierte nur als Strohmann. Die Bundestagsverwaltung ist überzeugt, dass das Geld vom deutschen Milliardär Henning Conle kam, der einen Wohnsitz bei Zürich hat. Weidel hat stets zurückgewiesen, Conle zu kennen oder mit ihm in Kontakt zu stehen.
Das Gericht urteilte nun, es könne sich nicht um eine Direktspende handeln, da sie auf ein Parteikonto floss. Direktspenden müssten aber der Politikerin oder dem Politiker ohne Umweg über Parteistrukturen zufließen. Eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen.
Weidel hält das Urteil für politisch motiviert
Weidel sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), das Urteil sei „ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“. Eine „junge Oppositionspartei“ werde „für Spenden, die in voller Höhe zurückgezahlt wurden und von denen kein Vorteil erwachsen ist, mit der maximalen Strafe belegt. Das Ganze zu Beginn eines Bundestagswahlkampfs.“
Anfang 2020 hatte das Verwaltungsgericht bereits eine ähnliche Klage der AfD zurückgewiesen. Es ging um eine Strafzahlung in Höhe von 269.000 Euro wegen illegaler Wahlkampfhilfe für den heutigen Parteichef Jörg Meuthen in der baden-württembergischen Landtagswahl 2016. Die Zuwendungen kamen damals ebenfalls aus der Schweiz.
Meuthen hatte damals vor Gericht ausgesagt und von Überlastung und Naivität gesprochen. Weidel kam am Mittwoch nicht selber in den Gerichtssaal.
Bereits im Frühjahr hatte Petry von insgesamt drei Treffen mit Conle berichtet, eines davon mit Meuthen. Beim ersten habe der geheimnisvolle Milliardär sie gefragt, was die stärkste Triebkraft des Menschen sei. „Neid und Gier“, antwortete Petry, das habe ihr Vater jedenfalls immer behauptet. Falsch, antwortete Conle: Es sei die Angst. Conles Spenden, glaubt Petry, hätten aus der AfD eine Angstpartei gemacht. Meuthen und Weidel hätten dabei tragende Rollen gespielt.