Strafzahlung für Weidel-Spende: AfD will klagen
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Teure Fraktionsvorsitzende: Alice Weidel, AfD.
© Quelle: imago images/Christian Thiel
Berlin. Die AfD will gegen die Strafzahlung wegen der Schweizer Spenden für die heutige Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel vor Gericht ziehen. Das beschloss der Bundesvorstand nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Montag in einer Telefonkonferenz.
Laut Bundestag waren bei Weidels AfD-Kreisverband Bodensee von Juli bis September 2017 Einzelüberweisungen von insgesamt rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen.
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Es liege ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sei, teilte der Bundestag mit. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser rechtswidrig erlangten Spende zahlen – rund 396.000 Euro.
Die AfD weigert sich zu zahlen – schließlich seien die Spenden, wenn auch mit Verspätung, zurückgezahlt worden. Die Bundestagsverwaltung argumentiert, dass das Geld zwischenzeitlich aber verwendet wurde und der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung zu groß sei.
Der Bundesvorstand beschloss jetzt mit acht Jastimmen bei drei Enthaltungen, beim Verwaltungsgericht Berlin zu klagen.
Vor einem Jahr war die Partei bereits wegen einer Strafzahlung im Zusammenhang mit Wahlkampfhilfe für Parteichef Jörg Meuthen in Höhe von knapp 270.000 Euro vor das Verwaltungsgericht gezogen. Nach einer Niederlage in erster Instanz entschied der Bundesvorstand, die Klage nicht weiterzuverfolgen.