Strafzahlung für Weidel-Spende: AfD will klagen

Teure Fraktionsvorsitzende: Alice Weidel, AfD.

Teure Fraktionsvorsitzende: Alice Weidel, AfD.

Berlin. Die AfD will gegen die Strafzahlung wegen der Schweizer Spenden für die heutige Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel vor Gericht ziehen. Das beschloss der Bundesvorstand nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Montag in einer Telefonkonferenz.

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Laut Bundestag waren bei Weidels AfD-Kreisverband Bodensee von Juli bis September 2017 Einzelüberweisungen von insgesamt rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen.

Debatte im Bundestag über Störer im Parlament
 193. Bundestagssitzung in Berlin Aktuell, 20.11.2020, Berlin, Dr. Alexander Gauland im Portrait bei seiner Rede und Entschuldigung zu den Vorkommnissen am Mittwoch im Bundestag auf Grund von Einladungen seiner Partei beim TOP Aktuelle Stunde - Bedraengung von Abgeordneten verurteilen bei der 193. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** 193 Bundestag session in Berlin Aktuell, 20 11 2020, Berlin, Portrait of Dr Alexander Gauland during his speech and apology for the events on Wednesday in the Bundestag due to invitations of his party at the TOP Aktuelle Stunde Condemn harassment of members of parliament at the 193 session of the German Bundestag in Berlin Berlin Berlin Germany

Am Mittwoch waren rechte Youtuber von AfD-Abgeordneten ins Parlament geschleust worden.

Es liege ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sei, teilte der Bundestag mit. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser rechtswidrig erlangten Spende zahlen – rund 396.000 Euro.

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Die AfD weigert sich zu zahlen – schließlich seien die Spenden, wenn auch mit Verspätung, zurückgezahlt worden. Die Bundestagsverwaltung argumentiert, dass das Geld zwischenzeitlich aber verwendet wurde und der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung zu groß sei.

Der Bundesvorstand beschloss jetzt mit acht Jastimmen bei drei Enthaltungen, beim Verwaltungsgericht Berlin zu klagen.

Vor einem Jahr war die Partei bereits wegen einer Strafzahlung im Zusammenhang mit Wahlkampfhilfe für Parteichef Jörg Meuthen in Höhe von knapp 270.000 Euro vor das Verwaltungsgericht gezogen. Nach einer Niederlage in erster Instanz entschied der Bundesvorstand, die Klage nicht weiterzuverfolgen.

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