Verfassungsgericht mit wegweisender Entscheidung: Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen zulässig

Hessen, Marburg: Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf der menschenleeren Straße in Marburgs Altstadt, kurz bevor die nächtliche Ausgangssperre in Kraft tritt.

Hessen, Marburg: Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf der menschenleeren Straße in Marburgs Altstadt, kurz bevor die nächtliche Ausgangssperre in Kraft tritt.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in der dritten Pandemiewelle in einem Beschluss für zulässig erklärt.

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In zwei Verfahren ging es um die sogenannte Bundesnotbremse aus der dritten Pandemiewelle im Frühjahr. Einmal richten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen beziehungsweise gegen die Einführung des Wechselunterrichts.

Obwohl die Maßnahmen verhältnismäßig waren, merkte das Gericht an, dass umfassende Ausgangsbeschränkungen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht kämen. Außerdem könne die Fortbewegungsfreiheit nicht nur physisch eingeschränkt werden. „In die Freiheit kann auch durch allein psychisch vermittelt wirkenden Zwang eingegriffen werden“, erklärten die Richter in ihrem Beschluss.

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Auch bei Ausfällen des Präsenzunterrichts in Schulen forderte das Gericht, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht zu gefährden. „Die Länder haben dafür zu sorgen, dass bei einem Verbot von Präsenzunterricht nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfindet“, so die Karlsruher Richter.

Für die Beratung des Gerichts baten die Richter um schriftliche Stellungnahmen von Gesundheitsexperten wie dem Virologen Christian Drosten und dem Robert Koch-Institut. Außerdem wurden Expertinnen und Experten aus dem Bereich Kinder und Familie um Stellungnahme gebeten.

Bundesverfassungsgericht urteilt: Notbremse war zulässig
 Nahaufnahme vom bekannten Steinblock vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe *** Close-up of the well-known stone block in front of the Federal Constitutional Court in Karlsruhe Copyright: xx

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen seien in der konkreten Situation der Pandemie gerechtfertigt gewesen.

Auch schon zuvor hatte das Verfassungsgericht die Entscheidungen der Politik geprüft – allerdings jeweils nur im Eilverfahren. Zu Beginn der Pandemie in Deutschland im Frühjahr 2020 entschieden die Karlsruher Richter beispielsweise, dass ein generelles Verbot von Gottesdiensten ein „schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei“ und dementsprechend fortlaufend geprüft werden müsse. In der Abwägung hatte allerdings der Schutz vor Gefahren für Leib und Leben vor dem Grundrecht auf die freie Ausübung des Glaubens Vorrang. Auch einen Eilantrag gegen nächtliche Ausgangssperren hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres angelehnt.

Die Ergebnisse des Bundesverfassungsgerichts werden in den telefonischen Bund-Länder-Beratungen am Dienstagmittag diskutiert. Die Entscheidung des Gerichts bietet die Grundlage für weitere Coorona-Maßnahmen im Winter.

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RND/dre

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