Wegen Verfassungsbeschwerde: Karlsruhe stoppt Gesetz zum Corona-Hilfsfonds

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum nächsten Finanzierungssystem der EU vorerst nicht ausfertigen darf.

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum nächsten Finanzierungssystem der EU vorerst nicht ausfertigen darf.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU vorerst nicht ausfertigen darf. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. Grund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen den enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds, die ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke kurz zuvor eingereicht hatte. Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung über den Eilantrag. (2 BvR 547/21)

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag zugestimmt, nachdem am Donnerstag der Bundestag beschlossen hatte. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen.

Kläger halten Verschuldung für unzulässig

Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen 2281 Bürger, wie das „Bündnis Bürgerwille“ auf seiner Internetseite mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor gesagt, er sei zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz angekündigter Verfassungsklagen zeitnah abgeschlossen werden könne. „Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament.“

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken