Wegen Merkel-Äußerungen: Kemmerich-Eklat wird Fall fürs Verfassungsgericht

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht vor anderthalb Jahren mit Studenten im Rahmen ihrer Südafrika-Reise.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht vor anderthalb Jahren mit Studenten im Rahmen ihrer Südafrika-Reise.

Karlsruhe. Die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

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Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise dazu äußern durfte und die Statements im Internet auf den Seiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht werden durften. (Az.: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)

Merkel hatte nach der Wahl Anfang Februar 2020 in Südafrika im Rahmen eines Staatsempfangs gesagt: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.“

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Der Vorgang sei „unverzeihlich“, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung unter Kemmerich beteiligen. Es ist untypisch, dass sich die Kanzlerin auf Auslandsreisen zur Innenpolitik äußert.

Merkel: Kemmerichs Wahl ist „unverzeihlich“

Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat – für die CDU und auch für mich.

Aus „Gründen der Gesamtdokumentation“

Aus Sicht der AfD haben die Kanzlerin und die Bundesregierung ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Sie hätten durch die Äußerung und deren Veröffentlichungen in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine „negative Qualifizierung“ der AfD in Anspruch genommen.

Die Gegenseite ist der Mitteilung zufolge der Auffassung, dass weder die Äußerung noch ihre Veröffentlichungen verfassungsrechtlich zu beanstanden seien. Merkel habe sich nicht in amtlicher Funktion geäußert, sondern als Parteipolitikerin. Zudem habe sie sich ausschließlich an die CDU gewandt. Die AfD sei also lediglich mittelbar betroffen. Das Statement sei dann aus „Gründen der Gesamtdokumentation“ des Staatsempfangs veröffentlicht worden.

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Der Landtag in Thüringen hatte Kemmerich am 5. Februar vergangenen Jahres im dritten Wahlgang mit 45 von 90 Stimmen gewählt. Es gab 44 Stimmen für Amtsinhaber Bodo Ramelow (Linke), keine für den AfD-Kandidaten Christoph Kindervater sowie eine Enthaltung. Kemmerich war nach bundesweiter Kritik wenige Tage später zurückgetreten und führte ohne Regierung bis März die Geschäfte.

RND/dpa

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