Warum die Politik mehr auf die Alten blickt als auf die Jungen
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Jung und Alt im Einklang miteinander. Mit Blick auf die Rentenpolitik könnte es in Zukunft aber weniger harmonisch zwischen den Generationen zugehen.
© Quelle: imago images/Westend61
Berlin. In der Corona-Pandemie ist immer wieder von einem Brennglas die Rede, das ohnehin vorhandene gesellschaftliche Probleme größer und sichtbarer macht – soziale Unterschiede, fehlendes Pflegepersonal, Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht nicht mitkommen. Der Lupeneffekt gilt auch für die Gerechtigkeitsfrage zwischen Jung und Alt.
„Wir leben nicht in einer alternden Gesellschaft. Wir sind eine alte Gesellschaft“, so drastisch beschreibt der Freiburger Finanzökonom Bernd Raffelhüschen den inzwischen vollzogenen demografischen Wandel. „Schon bei dieser Bundestagswahl wird die Mehrheit der Wahlberechtigten älter als 55 Jahre sein“, betont der Wissenschaftler. Der Effekt: Eine Mehrheit wählt tendenziell im Interesse der Älteren – eine auskömmliche Rente sowie ein stabiles Gesundheits- und Pflegesystem.
Vorsorge sowie das Schonen von finanziellen und ökologischen Ressourcen steht in einer gealterten Gesellschaft weniger im Vordergrund. Raffelhüschen formuliert es zugespitzt: „Die große Koalition hat in den vergangenen Jahre die Dinge so gestaltet, dass es den Alten gut geht.“
Klimaschutzurteil: Bundesverfassungsgericht verdonnert Bund zu Nachbesserungen
Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
© Quelle: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat schon oft Reformschritte erzwungen
Umso bemerkenswerter ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem April. In dem Urteil ging es nämlich nicht nur um das Klima. Es ging auch um die Generationenfrage. Die Verfassungsrichter kamen zu dem Urteil, dass die Verschiebung von Maßnahmen für den notwendigen Klimaschutz die junge Generation in ihren Freiheitsrechten verletzt.
Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik schon oft in der Geschichte der Bundesrepublik Reformschritte aufgezwungen hat, ist dieses Urteil eine gesellschaftspolitische Wegmarke hin zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Die höchsten Richter haben in früheren Urteilen beispielsweise dem Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zur Geltung verholfen. Sie haben für die Einführung einer Witwenrente gesorgt und dafür, dass Kinderlose mehr für die Pflegeversicherung zahlen müssen als Eltern. Zudem haben sie das Verbot der Sterbehilfe gekippt.
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So war der Altersaufbau von Männern und Frauen im Jahr 1910 (von links), 1950 und 2018. Auffällig ist, dass die Gruppe über 50 im Jahr 2018 deutlich größer war, als die der jüngeren Menschen. Dieser Trend setzt sich drei Jahre später fort.
© Quelle: Statistisches Bundesamt 2019/imago/IPON/RND-Montage Behrens
Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird bis 2035 um vier bis sechs Millionen abnehmen
Auch das Witwenrenten- und das Pflegeurteil waren schon Richtersprüche, in denen es um Generationengerechtigkeit ging. Mit Blick auf die vom Statistischen Bundesamt vorhergesagte Entwicklung der Bevölkerung wird die Politik künftig Mechanismen brauchen, die der jungen Generation bewusst Chancen verschafft und ihr genug finanzielle und ökologische Ressourcen für die Zukunft übrig lässt.
Trotz leicht gestiegener Geburtenraten und einer deutlich höheren Zuwanderung seit 2015 geht das Statistische Bundesamt in seiner Bevölkerungsvorausberechnung davon aus, dass sich die Alterung der Gesellschaft fortsetzt. „Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter zwischen 20 und 66 Jahren wird voraussichtlich bis 2035 um vier bis sechs Millionen abnehmen“, heißt es im aktuellen Bericht aus dem Jahr 2019. Jeder zehnte Einwohner werde in 30 Jahren mindestens 80 Jahre alt sein.
Es werden Verteilungskämpfe zwischen Jung und Alt aufbrechen
Aktuell steht die sogenannte Babyboomergeneration, also die in den Sechzigerjahren geborenen Menschen, noch voll im Berufsleben. Diese geburtenstarken Jahrgänge haben die höchsten Stufen der Karriereleiter erklimmt und zahlen dementsprechend hohe Beiträge in die Sozialversicherungen ein.
Wenn diese Generation in den kommenden zehn bis 15 Jahren nach und nach in den Ruhestand geht, werden die Staatsfinanzen erheblich unter Druck geraten und die Verteilungskämpfe zwischen Jung und Alt aufbrechen. Es sei denn, es gelingt vorher für Ausgleich und Fairness zu sorgen.
Doch danach sieht es nicht aus. In welche Schieflage das Rentensystem gelangen wird, wenn die Babyboomer in den Ruhestand gehen, ist bekannt. Ganz zu schweigen von der Überforderung der Pflege, wenn diese Generation eines Tages hochaltrig ist.
Wie funktioniert der Generationenvertrag im Rentensystem?
Was bedeutet der demografische Wandel konkret für die Rente? Man versteht die Grundkonstellation unseres gesetzlichen Rentensystems gut, wenn man es mit einem Restaurant vergleicht, in dem ungewöhnliche Regeln herrschen: Niemand zahlt seine eigene Rechnung. Sondern die Rechnung der jeweils aktuellen Gäste muss von denen bezahlt werden, die nach ihnen ins Restaurant kommen. Deren Rechnung wird dafür wieder von denjenigen bezahlt, die nach ihnen kommen. Und immer so weiter.
In der Rente heißt das Generationenvertrag: Die jeweils arbeitende Bevölkerung muss die aktuellen Monatszahlungen an Ruheständler erwirtschaften. Dieses Prinzip hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Schwierigkeit ist eben nur: Während die Menschen erfreulicherweise älter werden, gibt es weniger junge Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen. Es gibt also Reformbedarf – und das nicht zu knapp.
Koalitionspartner einigten sich auf einen relativ kleinen Nenner
Union und SPD hätten das Thema in dieser Legislaturperiode grundlegend anpacken können. Eine große Koalition macht man, um große Probleme zu lösen – so hieß es früher mal. Doch die gar nicht mehr so große Koalition aus Union und SPD konnte sich bei den Koalitionsverhandlungen nur auf einen relativ kleinen Nenner verständigen. Oder, um es anders auszudrücken, auf eine vorläufige Lösung bis 2025.
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Diese Lösung nennt sich „doppelte Haltelinie“. Das bedeutet, dass gesetzlich festgelegt ist, dass die Rente bis dahin nicht unter ein Niveau von 48 Prozent fallen darf. Das Rentenniveau ist – anders als oft angenommen – nicht der Prozentsatz, den jemand von seinem letzten Lohn als Rente bekommt. Es ist ein statistischer Wert, der das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren zum mittleren Lohn beschreibt. Die Rente soll also in einem stabilen Verhältnis zur Lohnentwicklung bleiben.
In der zweiten Haltelinie ist festgelegt, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen darf. Das schützt einerseits die Menschen vor explodierenden Rentenbeiträgen. Es bedeutet aber andererseits: Wenn Geld fehlt, muss es aus Steuermitteln nachgeschossen werden.
Das Rentensystem braucht eine grundlegende Sanierung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den größten Haushalt aller Ministerien. Für das Jahr 2021 beläuft er sich auf knapp 165 Milliarden Euro – mehr als 106 Milliarden davon sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
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SPD-Politiker Hubertus Heil bei einer Pressekonferenz in Berlin. Aktuell führt er das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
© Quelle: imago images/Political-Moments
Das Rentensystem ist ein Gebäude, das für alle erkennbar eine grundlegende Sanierung benötigt. Statt diese in Angriff zu nehmen, hat die Bundesregierung sich damit begnügt, hier und dort Reparaturen vorzunehmen, die meist viel Geld kosten, aber das Haus nicht dauerhaft in Ordnung bringen.
Da sich so etwas niemand gern nachsagen lässt, hat die große Koalition zu Beginn ihrer Amtszeit versprochen: „Doch, doch, wir kümmern uns auch um die Zukunftsfragen des Rentensystems. Wir setzen eine Rentenkommission ein.“ Eine Kommission einsetzen, das machen Politiker, wenn sie etwas tun wollen, ohne sofort etwas tun zu müssen.
Politik und Rentenkommission lassen die grundlegenden Probleme ungelöst
In der Rentenkommission saßen Fachpolitiker von Union und SPD, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Wissenschaftler. Es war absehbar, dass sich die widerstreitenden Interessen dort nicht auf einen umfassenden Entwurf würden einigen können. Und so legte die Rentenkommission am Ende nicht viel mehr als den Vorschlag vor, auch künftig mit doppelten Haltelinien zu operieren, die regelmäßig festgelegt werden sollen.
Die harte Frage, ob es eine höhere reguläre Altersgrenze für den Eintritt in die Rente braucht, ließ die Kommission unbeantwortet. Dafür hat sie angeregt, ein neues Beratungsgremium für die Politik zu schaffen: ein Alterssicherungsbeirat. Die Rentenkommission verhielt sich damit, wie die Politik es ihr vorgemacht hat: Sie ließ die grundlegenden Probleme ungelöst.
Die Pläne der Parteien
Die Rente wird damit, einmal mehr, zum Wahlkampfthema. Die SPD will Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung aufnehmen. Das kann man gerecht finden – es löst aber das demografische Problem nicht. Für jeden, der einzahlt, entstehen auch neue Ansprüche.
SPD und Grüne wollen, dass das Rentenniveau nicht weiter sinkt. Die FDP setzt auf eine gesetzliche Aktienrente – wird aber nicht ganz so laut darüber sprechen, dass eine solche teilweise Systemumstellung den Staat am Anfang ziemlich teuer kommt. Die Union muss noch überlegen, ob und was sie eigentlich wollen soll.
Die Rentenreformen sind allesamt teuer – für die junge Generation
Die Älteren sind eine sehr wichtige Wählergruppe. Die Rentenreformen, für die in den vergangenen Jahren politische Mehrheiten zustande gekommen sind, haben allesamt Geld gekostet. 9,8 Millionen Rentnerinnen profitieren laut Deutscher Rentenversicherung von den Verbesserungen in der erweiterten Anrechnung von Kindererziehungszeiten aufgrund der Mütterrente. Kosten: 12 Milliarden Euro im Jahr.
Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben bislang die Möglichkeit der Rente ab 63 genutzt. Im Juli werden die ersten Bescheide für die Grundrente verschickt, mit der langjährige Geringverdiener bessergestellt werden sollen. Die Anliegen hinter all diesen Reformen sind nachvollziehbar. Aber sie haben die Rente für die jüngere Generation nicht billiger gemacht.
Das Thema Generationengerechtigkeit wird in der Regel aufgeschoben
Die langfristigen Probleme bei der Rente sind längst auch ohne Lupe gut zu erkennen. Durch die demografische Entwicklung wird es jedes Jahr schwieriger, darüber hinwegzusehen. Gleichzeitig wird es durch die Übermacht älterer Wähler nicht leichter, Entscheidungen zu treffen, die auch der älteren Generation etwas abverlangen.
Kommt nach der Bundestagswahl eine Rentenreform? Der Politik ist es in der Vergangenheit schon oft gelungen, einen Grund zu finden, das Thema Generationengerechtigkeit aufzuschieben – bis die nächste Politikergeneration sich darum kümmern muss.