Wahlrechtsstreit wird zur Machtprobe zwischen Brinkhaus und Dobrindt
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CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (links) und Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU): “Alles gesagt.”|
© Quelle: picture alliance/dpa
Berlin. Der Streit um eine Reform des Wahlrechtes, mit dem eine weitere Vergrößerung des Bundestages verhindert werden soll, sorgt in der Union für heftige Verwerfungen. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte am Wochenende mit einem Kompromissvorschlag die Parlamentarier der CSU und auch viele Abgeordnete der CDU vergrätzt, gleichzeitig aber auch für Bewegung in der Debatte gesorgt.
Brinkhaus hatte vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder des Bundestages bei 750 zu deckeln und bei einem Überschreiten dieser Grenze abwechselnd Ausgleichs- und Direktmandate zu streichen.
Vor allem in der CSU stieß der Vorschlag auf Empörung. Die Bayern ärgerten sich darüber, dass der Ostwestfale Brinkhaus sein Vorgehen nicht mit ihnen abgestimmt hatte. Auch inhaltlich lehnen sie die Nichtzuteilung gewonnener Wahlkreismandate strikt ab. “Einen solchen Weg dürfen wir nicht gehen”, betonte Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstagmorgen vor Journalisten. Er habe im Fraktionsvorstand “eindringlich davor gewarnt” und halte ihn auch für verfassungswidrig.
Verfassungswidrig oder nicht? Gutachter widersprechen sich
Dobrindt berief sich bei dieser Einschätzung auf ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio, das die CSU in Auftrag gegeben hatte. Der Reformvorschlag, der ursprünglich von der SPD stammt, stelle einen Verstoß gegen die Systementscheidung für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht dar und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, argumentiert Di Fabio in dem Papier.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ist im Dezember zu einem gänzlich anderen Ergebnis gekommen. “Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, einem Wahlkreisbewerber, der mit relativer Mehrheit gewählt worden ist, das Mandat nicht zuzuteilen”, heißt es in der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in Auftrag gegebenen Ausarbeitung, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Dass ein Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt habe, gewählt sei, beruht auf dem Bundeswahlgesetz, so Schäubles Juristen weiter. “Dieses (einfache) Gesetz kann der Verfassungsgeber ändern und die Wahl an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen.”
Verfassungskonform oder nicht, darüber müssten am Ende wohl die Richter in Karlsruhe entscheiden – wenn Brinkhaus sich mit seinem Vorschlag durchsetzt.
35 Unionsabgeordnete gegen Brinkhaus
Dobrindt glaubt nicht, dass es dazu kommt. Er habe den Eindruck, dass der Vorschlag in der gesamten Fraktion von CDU und CSU auf wenig Gegenliebe stoße, sagte er unter Verweis auf einen Protestbrief, den mehr als 35 Unionsabgeordnete unterschrieben hatten. Darin ist wörtlich von einer “Pervertierung des Wahlrechts” und dem “denkbar schlechtesten aller bisherigen Vorschläge” die Rede.
Das Vorgehen von Brinkhaus wollte der CSU-Mann nicht weiter kommentieren. Dazu sei bereits alles gesagt, beschied er kühl.
Der Fraktionsvorsitzende selbst sagte vor der Sitzung der Unionsabgeordneten, ihm sei es wichtig gewesen, “Bewegung in die Debatte zu bringen”. Er sehe sich dadurch nicht beschädigt. “Mir ging es darum, der Fraktion die Optionen auf den Tisch zu legen.” Wichtig sei das Ergebnis, so Brinkhaus. “Sie werden mich als glücklichsten Menschen erleben, wenn wir für 2021 was hinkriegen.”
In der Fraktionssitzung von CDU und CSU, die um 17 Uhr beginnen sollte, wollte die Fraktionsführung drei Modelle zur Debatte stellen. Modell eins ist der von Brinkhaus vorgeschlagene Notfallmechanismus mit einer Obergrenze von 750 Mandaten bei der kommenden Bundestagswahl sowie einer moderaten Reduzierung der Wahlkreise von aktuell 299 auf 280 einschließlich sieben ausgleichsloser Überhangmandate ab 2025.
Modell zwei sieht vor, die Reduzierung der Wahlkreise schon bei der nächsten Bundestagswahl vorzunehmen. Der Notfallmechanismus würde dann entfallen.
Das dritte Modell ist der Vorschlag der CSU. Es sieht eine Höchstgrenze von 699 Abgeordneten bei der nächsten Wahl vor, die durch ein Streichen von Listenmandaten erreicht werden soll. Ab 2025 soll die Größe des Bundestages nach Vorstellungen der CSU wie im ersten Modell durch eine Reduzierung der Wahlkreise sowie ausgleichslose Überhangmandate erreicht werden.
Ist eine Wahlkreisreduzierung zeitlich noch möglich?
Dobrindt deutete am Dienstag an, notfalls auch das zweite Modell, also die sofortige Reduzierung der Zahl der Wahlkreise, mittragen zu können. Er räumte allerdings ein, dass dieses Vorhaben aufgrund der fortgeschrittenen Zeit “ambitioniert” sei, zumal in den ersten Wahlkreisen bereits die Vorbereitungen für die Aufstellung der Kandidaten begonnen habe.
Auch die Opposition im Bundestag plädiert für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise, sie will deren Zahl auf 250 senken. Überhangmandate ohne Ausgleich allerdings lehnen Linke, Grüne und FDP ab, weil diese das per Zweitstimmenergebnis ermittelte Kräfteverhältnis im Parlament verzerren könnten.
Die drei Oppositionsfraktionen drängen darauf, dass ihr Entwurf am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause, abschließend beraten und zur Abstimmung gestellt wird. Die Koalition könnte eine Abstimmung allerdings verhindern und wird dies aller Wahrscheinlichkeit nach auch tun.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, seine Fraktion stehe jederzeit bereit, mit der Union zu verhandeln, wenn CDU und CSU sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt hätten.