Wahlrechtsreform: CSU macht Druck auf Bundespräsident Steinmeier
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Die Wahlrechtsreform soll dafür sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl nicht mehr so groß ist. Das auf 736 Abgeordnete angewachsene Parlament soll wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten schrumpfen.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Der CSU-Generalsekretär Martin Huber hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgefordert, die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampelkoalition nicht zu unterzeichnen. „Es kann nicht sein, dass die Ampel ein Wahlrecht gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler zusammenschustert“, sagte der Christsoziale dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Der Bundespräsident muss dieses Wahlrecht stoppen. Sonst wird Bayern dagegen klagen.“ Damit bekräftigte er die Forderung von CSU-Chef Markus Söder, der Steinmeier im März aufrief, die Unterschrift zu verweigern.
Huber kritisierte die Wahlrechtsreform scharf. „Das Ampelwahlrecht ist undemokratisch, es benachteiligt bayerische Wähler. Wer direkt gewählten Kandidaten den Einzug ins Parlament verwehrt, missachtet den Wählerwillen.“
Reform will Anzahl an Bundestagsabgeordneten begrenzen
Mitte Mai hatte der Bundesrat die Reform passieren lassen. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit. Im nächsten Schritt muss Bundespräsident Steinmeier das Gesetz „ausfertigen“, also unterschreiben. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte das Bundespräsidialamt, Steinmeier prüfe „das Gesetz wie jedes andere Gesetz ergebnisoffen am Maßstab des Grundgesetzes“. Entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung werde er über die Ausfertigung entscheiden, hieß es weiter. Zum Ergebnis könne „gegenwärtig nichts gesagt werden“.
Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und der sogenannten Grundmandatsklausel.
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Nicht alle Direktmandate in den Bundestag
Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wiederherzustellen.
Die Grundmandatsklausel ermöglicht es bisher Parteien, auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der 5-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
mit dpa