Wahlrecht: So wie es ist, kann es nicht bleiben
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Derzeit sitzen im Bundestag 709 Abgeordnete.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Der Streit um das Wahlrecht währt seit Jahren. Durch die Klage der demokratischen Opposition gegen die jüngste und reichlich willkürliche „Reform“ der großen Koalition wird dieser Streit nun um eine Nuance reicher. Nur eine Lösung des Problems ist nach wie vor nicht in Sicht.
Union und SPD wissen selbst, dass es sich bei ihrer „Reform“ allenfalls um eine kleine Reparaturarbeit handelt, das Land aber etwas ganz anderes braucht: einen grundlegenden Wandel des Wahlrechts. Denn das Parlament – eines der mitgliederstärksten weltweit – ist viel zu groß und könnte sogar noch weiter wachsen. Dabei muss es deutlich kleiner werden.
Egoismus der CSU
Einen solchen Wandel zu bewerkstelligen, ist objektiv schwierig. Das hat mit der Mischung von Verhältnis- und Direktwahl der Abgeordneten zu tun. Es hat aber auch damit zu tun, dass jede Korrektur die Interessen der beteiligten Parteien berührt.
Einer der einfacheren Wege, eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise, ist durch die CSU versperrt, weil sie in Bayern alle Direktmandate holt und kein einziges abgeben will. Die Christsozialen denken viel an sich und wenig ans Gemeinwohl. Ja, in gewisser Weise nehmen sie die Republik als Geisel ihres Egoismus.
Druck von außen nötig
Schließlich sitzen seit der Bundestagswahl 2017 noch zwei Fraktionen mehr im Hohen Haus. Das erschwert die Kompromissbildung zusätzlich. Zusammen genommen bedeutet dies: Egal, wie die Klage ausgeht – es wird sich nichts Grundsätzliches ändern.
Zwei Bundestagspräsidenten, Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble, haben es nicht vermocht, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Vielleicht sollte sich der Bundespräsident der Sache mal annehmen und gemeinsam mit dem Verfassungsgericht, das an der Misere nicht ganz schuldlos ist, Druck entfalten. So wie jetzt kann es jedenfalls nicht bleiben.