Waffen und Kinderpornos: Richter für härteres Vorgehen gegen Plattformbetreiber

Ein Mann schreibt auf einer Computertastatur (Symbolfoto). Die Bundesregierung will bis zum Sommer die Strafbarkeit für Onlineplattformen verschärfen, die an Waffen- und Drogenhandel und dem Tausch von Kinderpornografie mitverdienen.

Ein Mann schreibt auf einer Computertastatur (Symbolfoto). Die Bundesregierung will bis zum Sommer die Strafbarkeit für Onlineplattformen verschärfen, die an Waffen- und Drogenhandel und dem Tausch von Kinderpornografie mitverdienen.

Berlin. Die Bundesregierung will noch bis zum Sommer dafür sorgen, dass Betreiber von Onlineplattformen, auf denen Kin­derpornos getauscht sowie Handel mit Dro­gen, Waf­fen oder gestohlenen Daten betrieben wird, schärfer bestraft werden.

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Dafür will das Justizministerium das Strafgesetzbuch um den Tatbestand des „Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“ ergänzen. So sollen nicht nur die Händler und Käufer im anonymen Darknet bestraft werden, sondern auch die Verantwortlichen für Foren und Onlinemarktplätze, die für diese Taten genutzt werden und Gebühren kassieren – und zwar grundsätzlich.

Betreiber gehen oft straffrei aus

Bislang können sie nur wegen Beihilfe angeklagt werden, und auch das nur dann, wenn ihnen Kenntnis konkreter Straftaten nachgewiesen wird. Da das – insbesondere bei einer vollautomatisierten Abwicklung – selten gelingt, kommen die Betreiber als zentrale Akteure der illegalen Geschäfte oft mit geringen oder ohne Strafen davon.

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Diese Lücke soll das Gesetz des Justizressorts schließen, das es zurzeit mit den anderen Ministerien abstimmt und zu dem es Bewertungen der Fachverbände einholt.

Eine erster Entwurf, den der Bundesrat vor zwei Jahren verabschiedet hatte, richtete sich gegen Darknet-Marktplätze – wurde aber von Bürgerrechtlern und Datenschützern als zu schwammig kritisiert. Ihre Sorge: Jeder, der das Darknet zur Anonymisierung nutze, werde kriminalisiert, also auch Whistleblower, Oppositionelle, Journalisten.

Das Justizministerium unterscheidet nicht mehr zwischen Darknet und offenem Internet, sondern zielt allein auf Plattformen, deren Zweck die Ermöglichung oder Förderung von Straftaten ist und deren Aufbau und Sortiment das erkennen lassen. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft, in gewerbsmäßigen Fällen bis zu zehn. Zudem soll die Überwachung der Kommunikation der Betreiber sowie Onlinedurchsuchungen ihrer Computer erleichtert werden.

Kritik vom Deutschen Richterbund

Doch an dem Entwurf kommt nun Kritik von entgegengesetzter Seite: Den Praktikern aus der Justiz geht er nicht weit genug. So unterstützt der Deutsche Richterbund das Vorhaben zwar grundsätzlich.

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„Es ist richtig, schon das Betreiben von Onlineplattformen für kriminelle Zwecke künftig unter Strafe zu stellen, um dieses wachsende Deliktsfeld besser austrocknen zu können“, sagte dessen Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.

Allerdings griffen die Pläne zu kurz, moniert er: „So sind Plattformen, auf denen halbautomatische Kurzwaffen angeboten werden, nicht vom Entwurf erfasst.“

Zudem sollte für den Handel in einer kriminellen Bande ein erhöhter Strafrahmen von bis zu zehn Jahren gelten, fordern die Juristen.

Außerdem müssten die Befugnisse der Strafverfolger ausgeweitet werden: „Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, um bei Ermittlungen gegen Plattformbetreiber auf deren Verkehrsdaten zugreifen zu können“, sagt der Richterbundchef. „Bei Straftaten im Netz sind die Kommunikationsspuren aber nicht selten der einzig erfolgversprechende Ansatz, um die Identität der Täter zu ermitteln.“

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Allerdings wäre mit einer weiteren Strafverschärfung allein nichts gewonnen, warnen die Richter. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihren letzten Monaten eine ganze Reihe neuer Strafgesetze plant, fordern sie: „Die Bundesländer müssen ihre Staatsanwaltschaften deutlich verstärken“, so Rebehn. „Um die Flut neuer Aufgaben bewältigen zu können, braucht es bundesweit sicher mehr als 500 zusätzliche Richter und Staatsanwälte.“

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