Kommentar

Wahlalter absenken: Das hat nicht nur Vorteile für die Demokratie

Wahlhelfer sortieren die Wahlbriefe mit den abgegebenen Stimmen, hier für die Bundestagswahl 2017.

Wahlhelfer sortieren die Wahlbriefe mit den abgegebenen Stimmen bei der Bundestagswahl.

Es ist nachvollziehbar, wenn Familien­ministerin Lisa Paus eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre unter anderem damit begründet, sie wolle der jüngeren Generation mehr Gehör verschaffen. Gerade in der Corona-Pandemie ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen weniger berücksichtigt werden als die anderer Jahrgänge.

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Die mehrfachen Lockdowns mit Schul­schließungen, die ausschließlich zum Schutz der Älteren verhängt wurden, haben in der jungen Generation massive Schäden verursacht, die teilweise irreparabel sind. An Warnungen davor hatte es jedenfalls nicht gemangelt, aber sie wurden schlicht ignoriert.

Auch mit der demografischen Entwicklung kann eine Absenkung des Wahlalters gut begründet werden. So waren bei der Bundes­tags­wahl 2021 rund 40 Prozent der Wahl­berechtigten über 60 Jahre, aber nur knapp 15 Prozent unter 30. Zugespitzt formuliert: Die Alten stimmen über die Zukunft der Jungen ab.

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Dass Jugendliche mit 16 Jahren noch keine politisch reife Meinung haben können, wie es die Union behauptet, ist Unsinn. Es gibt allerdings auch gewichtige Gründe, die gegen eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Denn es besteht bei den Bundestagswahlen nicht nur ein Missverhältnis zwischen den Generationen, sondern auch zwischen den sozialen Schichten. Immer mehr sozial Benachteiligte gehen nicht zur Wahl, weshalb Experten bereits davon sprechen, dass die Wahl­ergebnisse das Land sozial nicht mehr abbilden.

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Bei einer Absenkung könnte sich dieses Ungleichgewicht noch verstärken. Denn es dürften überwiegend politisch interessierte Abiturientinnen und Abiturienten sein, die dann auch von ihrem neuen Wahlrecht Gebrauch machen würden. Das spricht vor allem dafür, die politische Bildung bis zur zehnten Klasse deutlich zu stärken, bevor das Wahlalter angetastet wird.

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