Von Kinderbonus bis Steuern: Bundestag billigt Corona-Entlastungen
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Der Bundestag hat über das Corona-Steuerhilfe-Gesetz abgestimmt.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Berlin. Familien, Gaststätten sowie Firmen und Selbstständige sollen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weitere steuerliche Hilfen erhalten. Der Bundestag billigte am Freitag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD sowie FDP und AfD das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem Entlastungen verlängert werden. Linke und Grüne enthielten sich. Die Opposition kritisierte die Pläne als unzureichend.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Familien in diesem Jahr wie schon 2020 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Zudem soll den seit Monaten geschlossenen Restaurants steuerlich geholfen werden.
Auf Speisen in der Gastronomie soll weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent anfallen. Das kann aber erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnet - deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Auf Getränke bleibt es beim Satz von 19 Prozent.
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Die Pandemie und wir
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Ferner sollen Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.
Linke bezeichnet Pläne als unzureichend
SPD-Expertin Ingrid Arndt-Brauer sprach in der abschließenden Parlamentsdebatte von einem „guten Gesetz“, das schnell beschlossen worden sei. Die FDP unterstützt die Maßnahmen, auch wenn das Gesetz nach den Worten ihres Abgeordneten Markus Herbrand kein großer Wurf ist und wenig überzeugt.
Auch für die Linke sind die Pläne unzureichend. Es sei nicht alles falsch, aber es sei zu wenig und zu ungenau, kritisierte ihr Experte Jörg Cezanne. Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Maßnahmen seien keine echte Hilfen, sagte Stefan Schmidt.
Albrecht Glaser von der AfD sprach mit Blick auf die Erleichterungen für Unternehmen von einer „Lachnummer“. Er forderte etwa einen unbegrenzten Verlustrücktrag über mehrere Jahre. Auch die FDP und die Grünen sind für eine Ausweitung und längere Frist, aus Sicht der Linken profitieren nur große Unternehmen.
Unionsexperte Sebastian Brehm sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss und einem gutem Schritt für die Wirtschaft. Die Union hätte sich aber etwas mehr vorstellen können, hieß es zum Verlustrücktrag.
Bundestag billigt Zuschuss für Geringverdiener
Auch Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher erhalten in der Corona-Krise weitere Unterstützung. Der Bundestag billigte am Freitag ein Hilfspaket, das einen Zuschuss zur Grundsicherung vorsieht. So sollen erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher pauschal einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen.
Das Sozialministerium begründet den Zuschuss mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden.
Zugleich sieht das sogenannte Sozialschutz-Paket III vor, dass es auch weiterhin schnell gehen soll, Leistungen aus den Grundsicherungssystemen zu beantragen - langwierige Prüfungen bleiben bis Jahresende ausgesetzt. Der erleichtere Zugang in die Grundsicherung wird also bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Hier geht es auch um Soloselbstständige, Kulturschaffende oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten und für die es in der Corona-Krise finanziell eng werden kann. „Wir stärken den Sozialstaat für alle, die ihn jetzt oder in Zukunft brauchen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast.
RND/dpa