Vollverschleierung ist mit einer offenen Gesellschaft unvereinbar
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Eine voll verschleierte Frau.
© Quelle: imago images/Hollandse Hoogte
Berlin. Bei den Grünen gibt es jetzt eine kontroverse Debatte, die erste seit Langem. Ex-Parteichef Cem Özdemir, der bekanntlich aus Baden-Württemberg stammt, nimmt Anstoß an der Weigerung seiner Parteifreunde in Schleswig-Holstein, Vollverschleierung an Universitäten im Bedarfsfall zu verbieten. Und zwar mit Recht.
Nikab oder Burka sind anders als das Kopftuch mit einer offenen Gesellschaft unvereinbar. Sie verhindern eine offene Kommunikation, die an Hochschulen unabdingbar ist. Auch müssen sie als Zeichen der Ablehnung, wenn nicht gar der Feindseligkeit gegen ebenjene offene Gesellschaft interpretiert werden.
Und schließlich dienen Nikab oder Burka ebenfalls anders als das Kopftuch objektiv dazu, Frauen zu unterdrücken. Diese werden unsichtbar gemacht und damit ihrer Individualität und ihres Menschseins beraubt. Mag sein, dass Frauen an dieser Selbstkasteiung bereitwillig mitwirken. Für andere – hier Dozenten und Mitstudenten – ändert das wenig.
Konkreter Fall
Ohnehin resultiert der Vorstoß der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion mit Unterstützung der liberalen christdemokratischen Bildungsministerin Karin Prien aus einem konkreten Fall – dem einer Studentin, die mit Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschien, woran sich der Dozent verständlicherweise störte.
Es geht nicht um ein flächendeckendes Verbot, das unverhältnismäßig wäre und damit als Akt der Feindseligkeit gegenüber Muslimen gelten könnte. Nein, es geht nur um die Erlaubnis für Hochschulen, sagen zu können: Bis hierhin und nicht weiter.
Gewiss ist: Wer Toleranz für das Kopftuch als religiöses Bekenntnis fordert – so wie für Kippa oder Bischofshut – und die unselige Debatte über ein Kopftuchverbot beenden will, der muss bei der Vollverschleierung eine Grenze ziehen. Sonst führt er die offene Gesellschaft ad absurdum.