Krieg in der Ukraine

Experte: Putin kommt nicht vor Gericht – trotz klarer Völkerrechts­vergehen

Mit dem Befehl, russische Truppen in die Ukraine einmarschieren zu lassen, hat Wladimir Putin gegen das Völkerrecht verstoßen.

Mit dem Befehl, russische Truppen in die Ukraine einmarschieren zu lassen, hat Wladimir Putin gegen das Völkerrecht verstoßen.

Heidelberg. Der russische Präsident Wladimir Putin wird nach Einschätzung des Völkerrechts­experten Matthias Hartwig nicht auf einer Anklage­bank landen. Der Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sagte der Nachrichten­agentur AFP am Samstag, er sehe zahl­reiche Hindernisse für eine Straf­verfolgung Putins.

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Um einen Kriegs­verbrecher vor Gericht zu bringen, braucht es nicht nur ausreichend gesammelte Beweise für solche Kriegs­verbrechen. Es muss auch nach­vollziehbar sein, dass solche Angriffe auf Befehl der obersten Führung erfolgt sind.

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Daher halte Hartwig es praktisch für ausgeschlossen, dass der russische Staats­chef sich vor einem internationalen Gericht verantworten müsse, obwohl er zweifelsohne schwere Verstöße gegen das Völker­recht begangen habe.

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Die ukrainische Regierung hatte den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag angerufen, dort wird von Montag an verhandelt. Die Ukraine beruft sich nach Angaben des Gerichts auf die Konvention gegen Völker­mord. Auch der Internationale Straf­gerichtshof (IStGH) hat bereits mit Ermittlungen gegen Putin begonnen.

RND/jw

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