Experte: Putin kommt nicht vor Gericht – trotz klarer Völkerrechtsvergehen
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Mit dem Befehl, russische Truppen in die Ukraine einmarschieren zu lassen, hat Wladimir Putin gegen das Völkerrecht verstoßen.
© Quelle: Andrei Gorshkov/Pool Sputnik Kre
Heidelberg. Der russische Präsident Wladimir Putin wird nach Einschätzung des Völkerrechtsexperten Matthias Hartwig nicht auf einer Anklagebank landen. Der Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sagte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag, er sehe zahlreiche Hindernisse für eine Strafverfolgung Putins.
Um einen Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen, braucht es nicht nur ausreichend gesammelte Beweise für solche Kriegsverbrechen. Es muss auch nachvollziehbar sein, dass solche Angriffe auf Befehl der obersten Führung erfolgt sind.
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Daher halte Hartwig es praktisch für ausgeschlossen, dass der russische Staatschef sich vor einem internationalen Gericht verantworten müsse, obwohl er zweifelsohne schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen habe.
Die ukrainische Regierung hatte den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag angerufen, dort wird von Montag an verhandelt. Die Ukraine beruft sich nach Angaben des Gerichts auf die Konvention gegen Völkermord. Auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat bereits mit Ermittlungen gegen Putin begonnen.
RND/jw