Vizekanzler: neues Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode
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Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler, Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat, spricht im Bundestag.
© Quelle: Christophe Gateau/dpa
Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Vizekanzler Olaf Scholz ein neues Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode angekündigt. Dies habe er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbart, teilte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin mit. „Beim Klimaschutz muss schnell mehr passieren, damit wir vor 2050 klimaneutral werden.“
Scholz erklärte, er wolle zusammen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen. „Damit schützen wir unsere Lebensgrundlagen und schaffen Planungssicherheit für die Unternehmen. Ich habe immer gesagt: Klimaschutz ist die wichtigste Aufgabe unserer Zeit. Bremser und Blockierer haben nichts mehr zu sagen, es geht jetzt ums Handeln.“
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, die Bundesregierung werde alles daransetzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen. Seibert sprach von einem wegweisenden Urteil. Kernforderungen des Gerichts an die Regierung sollten noch in dieser Legislatur umgesetzt werden. Der neue Bundestag wird am 26. September gewählt.
Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.
Bundesverfassungsgericht befand Klimaschutzgesetz als nicht ausreichend
Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt.
Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.
RND/dpa