Krankschreibung per Video: Ein folgerichtiger Beschluss
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Ein Hausarzt spricht während einer Videosprechstunde in seiner Praxis mit einer Patientin.
© Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi
Berlin. Wie die Zeiten sich ändern. Endlich, möchte man sagen. Es ist vier Jahre her, da wetterte der damalige Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, “Schmuddelrezepte über das Internet” ohne einen persönlichen Kontakt von Arzt und Patient seien inakzeptabel.
Damals begrüßte die Ärzteschaft fast geschlossen eine von der Union vorangetriebene Gesetzesänderung, die eine Fernbehandlung von Patienten auch über eine Videosprechstunde praktisch unmöglich machte.
Das Verbot wurde inzwischen kassiert, Videosprechstunden werden von immer mehr Ärzten angeboten. Bei einzelnen Krankenkassen ist es bereits möglich, sich nach der Behandlung per Video ein elektronisches Rezept ausstellen zu lassen, das dann unmittelbar an eine Versandapotheke weitergeleitet werden kann.
Es ist nur folgerichtig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss als höchstes Entscheidungsgremium der Krankenversicherung nun auch die Krankschreibung per Videosprechstunde erlaubt. Die Verantwortlichen beeilen sich festzuhalten, dass die Entscheidung nichts mit Corona zu tun hat. Doch es ist offensichtlich, dass die Pandemie der längst überfälligen Digitalisierung des Gesundheitswesens einen ordentlichen Schub versetzt hat.
Unverständlich ist allerdings, warum der Bundesausschuss die Videokrankschreibung mit einer Reihe von Einschränkungen versehen hat. Es sollte doch wohl dem einzelnen Arzt überlassen bleiben, unter welchen Bedingungen er eine Krankschreibung per Ferndiagnose tatsächlich verantworten kann.