Trotz Verurteilung: Referendar darf Volljurist werden

Das Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.

Das Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.

Dresden. Ein sächsischer Rechtsreferendar darf trotz seiner Verurteilung zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe Volljurist werden. Das Oberlandesgericht Dresden habe entschieden, den 27-jährigen Brian E. nicht aus dem Referendariat zu entlassen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. E. hatte Anfang 2016 an Hooligan- und Neonazikrawallen in Leipzig teilgenommen.

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Entscheidung mit staatlichem Ausbildungsmonopol begründet

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem staatlichen Ausbildungsmonopol von Juristen. Es bestehe keine Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren, zugleich setze jede spätere Tätigkeit als Volljurist die Ausbildung voraus. Die Entlassung des Referendars würde daher bedeuten, dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen könne und ihm das Ergreifen des Berufs auf Dauer verwehrt wäre. Bei der Entscheidung sei daher das Recht auf freie Berufswahl aus Artikel 12 des Grundgesetzes zu berücksichtigen gewesen. Eine Anstellung von E. im Staatsdienst nach der Ausbildung sei "weder angestrebt noch zu erwarten".

Das Amtsgericht Leipzig hatte E. Ende November 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Zuvor hatte E. seine Beteiligung an einem Aufmarsch von rund 250 Hooligans und Rechtsextremen am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz eingeräumt. Dabei war ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro entstanden.

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Das Landgericht Leipzig bestätigte das Urteil, einen Antrag auf Revision wies das Oberlandesgericht in der vergangenen Woche zurück. E. hat am 1. November 2018 unter Auflagen sein Referendariat am Landgericht Chemnitz angetreten.

RND/epd

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