Falschangaben in der Gastronomie: Bußgeld trifft die Gäste
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Nicht die Betreiber, sondern die Gäste müssen künftig für falsche Angaben auf den Gästelisten beim Restaurant- oder Bar-Besuch Bußgelder zahlen.
© Quelle: imago images/SKATA
Berlin. Gäste, die in Restaurants falsche Einträge auf den Gästelisten machen, sollen nach dem Willen von Bund und Ländern künftig mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen - und nicht die Wirte. „Falsche Angaben zu ihrer Person von Gästen in Restaurants und Bars werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt, das von den Gästen zu entrichten ist“, stellte ein Regierungssprecher am Dienstagabend in Berlin klar. „Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen“, teilte der Sprecher weiter mit.
Betreiber sollen Angaben stärker kontrollieren
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach ihrer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten zuvor deutlich gemacht, dass sie bei Falscheinträgen die Betreiber von Restaurants stärker in die Pflicht nehmen will.
Gastronomen, aber auch Friseursalons seien für die Einhaltung der Hygieneregeln verantwortlich und müssten darauf achten, dass die Angaben der Besucher auch stimmten, sagte Merkel am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten. “Im Zweifelsfalle, also bei Donald Duck, ist die Sache ja nicht schwierig (...), aber im Zweifelsfalle muss man sich eben dann auch noch mal den Ausweis zeigen lassen oder Fahrerlaubnis oder was auch immer.”
Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es wörtlich: "Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.
Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschenpersönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden."
RND/dpa