Grünes Licht für Böllerverkaufsverbot: Bundesrat stimmt Corona-Maßnahme zu

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Böllerverbot für Silvester zugestimmt. Demnach darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk verkauft werden.

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Böllerverbot für Silvester zugestimmt. Demnach darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk verkauft werden.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Böllerverbot für Silvester zugestimmt. Demnach darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk verkauft werden. Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu vermeiden und damit die bereits durch die Corona-Pandemie hoch belasteten Krankenhäuser zu schonen. Die entsprechende Verordnung setzt einen Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember um.

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„Die Krankenhäuser und Arztpraxen stehen seit Monaten massiv unter dem Druck der Pandemie“, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits in der vergangenen Woche erklärt. „Wir wollen jetzt jede zusätzliche Belastung und jeden vermeidbaren medizinischen Notfall verhindern.“ In der Verordnung heißt es zur Begründung außerdem: „Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht ausreichend.“ Die Erfahrung zeige, dass schon das Verwendungsverbot vor und nach Silvester regelmäßig unterlaufen werde.

Zahlreiche Kommunen verbieten auch das Abbrennen von Pyrotechnik

Während die vom Bundesrat gebilligte Verordnung nur den Verkauf von Feuerwerkskörpern verbietet, haben zahlreiche Kommunen darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen untersagt. Ein solches Böllerverbot gilt etwa am Berliner Alexanderplatz und in weiten Teilen der Hamburger Innenstadt. Allerdings befürchten Kritiker, dass verstärkt illegale Böller aus Nachbarländern wie Polen eingeschmuggelt werden. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rechnet bis Jahresende mit 2,5 bis 3 Tonnen illegalem Feuerwerk - dabei gelten die sogenannten Polenböller als besonders gefährlich.

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Der Verlust für die Hersteller von Feuerwerk durch das Verkaufsverbot wird in der Verordnung auf 122 Millionen Euro geschätzt. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hatte bereits im Vorfeld der Bundesratsentscheidung von einem „Todesstoß“ für die gesamte Branche gesprochen. Den 3000 Beschäftigten in Deutschland drohe dadurch die Arbeitslosigkeit.

Verlängerung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis 30. Juni 2022.

Außerdem gab die Länderkammer grünes Licht für die Verlängerung des milliardenschweren Corona-Hilfsfonds für größere Unternehmen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war bis Ende 2021 befristet gewesen und läuft nun bis zum 30. Juni 2022. Das hatte der Bundestag erst am Donnerstag beschlossen.

Der kurz nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 eingerichtete Fonds soll Unternehmen stabilisieren, die in Liquiditätsengpässe geraten und deren Bestandsgefährdung „erhebliche Auswirkungen“ auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hätte.

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RND/dpa/tdi

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