Junge Alternative vor Verwaltungsgericht

Verfassungsschutz bezeichnet Jugendorganisation der AfD als ausländer- und islamfeindlich

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirft der AfD-Nachwuchs-Organisation Junge Alternative „ausländerfeindliche und islamfeindliche Agitation“ vor.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirft der AfD-Nachwuchs-Organisation Junge Alternative „ausländerfeindliche und islamfeindliche Agitation“ vor.

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirft der AfD-Nachwuchs-Organisation Junge Alternative „ausländerfeindliche und islamfeindliche Agitation“ vor. Die Junge Alternative (JA) habe sich dem „ethnischen Erhalt des deutschen Volkes“ verpflichtet, sagte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, am Dienstag in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln.

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Der AfD-Anwalt Christian Conrad wandte dagegen ein, um eine Partei oder eine Parteiabteilung als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen, reichten einzelne Meinungsbekundungen nicht aus. Vielmehr müssten konkrete Forderungen nach Diskriminierung erhoben werden, und das sei hier nicht der Fall. Zudem seien politische Jugendorganisationen nun einmal grundsätzlich „weniger zurückhaltend“. Darauf sagte der Vorsitzende Richter Michael Huschens: „Was Sie über Jugendorganisationen gesagt haben, das wird Herr Kühnert nicht gerne hören.“ Der heutige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert war zuvor Vorsitzender der Jusos, der Jugendorganisation der SPD.

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Verdachtsfall - ja oder nein?

In dem Verfahren am Verwaltungsgericht Köln geht es im Wesentlichen darum, ob der in Köln ansässige Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten und ausforschen darf.

RND/dpa

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