Verfassungsrichter kippen Paritätsgesetz in Thüringen – AfD-Klage erfolgreich
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Eine Aktion des Landesfrauenrats Thüringen fand vor Verhandlungsbeginn im Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar statt.
© Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dp
Weimar. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt.
Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.
Gegen das im Juli 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz hat die AfD-Fraktion geklagt. Die Rechtspopulisten sehen die Vorgaben des Paritätsgesetzes als einen “schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien”, so ihr Co-Landesvorsitzender Stephan Möller. Nach Brandenburg ist Thüringen das zweite Bundesland in dem ein Paritätsgesetz beschlossen wurde.
Die Parteien der aktuellen Thüringer Minderheitsregierung gaben sich vor dem Urteil der Weimarer Richter noch kämpferisch. Es spräche Bände, dass mit der AfD ausgerechnet jene Fraktion gegen diese Regelungen klage, die selbst ein eher mittelalterliches Frauenbild vertrete und große Schwierigkeiten habe, Frauen zur Kandidatur zu motivieren, hieß es von der Linkspartei.
Urteil steht auch in Brandenburg an
Nach der Wahl im vergangenen Oktober gehören dem Landtag in Erfurt nur noch 28 statt bis dahin 38 weibliche Abgeordnete an. Die Frauenquote ist damit bei 90 Mandaten (zuvor 91) von 42 auf 31 Prozent gesunken. Die wenigsten Frauen sitzen in den Reihen der CDU (zwei bei 19 Männern) – und in der AfD-Fraktion (drei zu 19). Einzig bei den Grünen sind die Herren in der Unterzahl (zwei zu drei).
Auch in Brandenburg muss das Verfassungsgericht über das Paritätsgesetz entscheiden. Die rechtsextreme NPD, die AfD und die Piratenpartei haben entsprechende Organstreitverfahren auf den Weg gebracht. Die Verhandlung soll am 20. August stattfinden.
RND/epd/dpa