Die Rüge für Merkel ist richtig – ihr Kampf gegen die AfD war es auch
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Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einem Termin im Berliner Ensemble zu Beginn des Monats.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Angela Merkel war außer sich, als sie im Februar 2020 während einer Südafrikareise von der überraschenden Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen ihrer CDU sowie der AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten erfuhr. Für die Christdemokratin war das „unverzeihlich“.
Sie sah darin den Bruch mit der Grundüberzeugung der CDU, dass keine Mehrheiten mit den Stimmen der AfD gewonnen werden dürften. Und sie forderte auch noch, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“.
Das alles tat sie nur mit dem kurzen Verweis auf eine Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen in einer Pressekonferenz als Bundeskanzlerin in Pretoria kund. Damit hat Merkel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen und Rechte der AfD verletzt. Die Entscheidung ist richtig.
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© Quelle: Reuters
Merkel hätte einen anderen Rahmen wählen müssen
Merkel hätte einen anderen Rahmen wählen und sich deutlich nur als CDU-Mitglied und nicht als Bundeskanzlerin äußern müssen. Sie sprach damals von einem schlechten Tag für die Demokratie und hat doch ausgerechnet selbst gegen demokratische Grundsätze verstoßen. Ihr Ansehen als Demokratin beschädigt das aber nicht.
Selten war sie so empört wie damals, was auch daran lag, dass ihre Nachfolgerin als CDU-Vorsitzende, Annegret Kramp-Karrenbauer, die Misere der Thüringer Landespartei nicht in den Griff bekommen hatte. Ängste vor einer Institutionalisierung von Rechtsradikalen in Deutschland waren auch im Ausland angekommen. Es bedurfte dringend einer Beruhigung.
Merkel sprach deshalb ein für sie untypisches Machtwort von der Seitenlinie der Partei – aber mit der Kraft ihres Amtes als Bundeskanzlerin. Man erinnert sich, das Ergebnis wurde tatsächlich rückgängig gemacht und der Linke-Politiker Bodo Ramelow wieder zum Ministerpräsidenten gewählt. Merkel hatte die demokratiefeindliche AfD klein gehalten. Das war ebenso richtig.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen.
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