Verfassungsgericht erklärt Paritätsgesetz in Brandenburg für nichtig

Der Brandenburger Landtag in Potsdam.

Der Brandenburger Landtag in Potsdam.

Potsdam. Brandenburgs Paritätsgesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen verstößt gegen die Verfassung. Die Quoten-Regelungen seien verfassungswidrig und verstießen unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Verfassungsgericht des Bundeslandes am Freitag in Potsdam. Das Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der rechtsextremen NPD und der AfD überprüft. Brandenburg war mit den Neuregelungen bundesweit Vorreiter. (AZ: VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/19)

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In der mündlichen Verhandlung im August hatten die Kläger argumentiert, das Gesetz verstoße unter anderem gegen die Freiheit der Parteien, ihre Kandidaten nach eigenen Grundsätzen auszuwählen. Es diskriminiere zudem Männer und verstoße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung. Die NPD kritisierte, sie habe wegen ihres geringen Frauenanteils kaum Chancen, die Vorgaben zu erfüllen.

Die Anwältin des Landtags hatte argumentiert, Brandenburg sei gemäß Landesverfassung verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen zu ergreifen. Die Chancengleichheit der Parteien sei auch mit Frauenquoten gewährleistet, weil für alle die gleichen Regeln gelten.

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Das Anfang 2019 beschlossene und Ende Juni in Kraft getretene Gesetz sollte die politischen Parteien verpflichten, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Es sollte erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden.

RND/dpa/epd

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