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Verbot von Protestcamp in Berlin von Bundesverfassungsgericht bestätigt
Verbot von Protestcamp in Berlin von Bundesverfassungsgericht bestätigt
- Ein Eilantrag gegen das Verbot eines Protestcamps hatte das Bundesverfassungsgericht erreicht.
- Dieses bestätigte nun ein Verbot des Camps.
- Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.
Der Antragsteller wehrte sich dagegen, dass ihm untersagt wurde, in Berlin auf der Straße des 17. Juni zwischen dem 30. August und dem 14. September ein Protestcamp einzurichten.
OVG: Anmeldung weitgehend inhaltsleer
Zuvor hatte das OVG das Verbot des Polizeipräsidenten für die Dauermahnwache, die das Verwaltungsgericht Berlin erlaubt hatte, bestätigt. Der 1. Senat des OVG hatte bemängelt, es fehle an prüffähigen Angaben des Anmelders dazu, ob und in welchem Umfang Versammlungsort und Infrastruktur für das vorgesehene Versammlungsthema wesensnotwendig seien.
Es handele sich überdies um eine weitgehend inhaltsleere Anmeldung.
RND/dpa