Ampel legt Streit bei

Bundesregierung einigt sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizungen

Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl­unternehmens geht zur Zapfpistole an einem Füllstutzen für die Heizöl­lieferung an einen Kunden in einem Einfamilienhaus.

Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl­unternehmens geht zur Zapfpistole an einem Füllstutzen für die Heizöl­lieferung an einen Kunden in einem Einfamilienhaus.

Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäude­energiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangs­fristen und eine umfassende Förderung geben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach Angaben des Bundes­wirtschafts­ministeriums liegt dazu nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbände­anhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll. Auch das Energie­effizienz­gesetz und das Bundes­immissionsschutz­gesetz mit Beschleunigungs­maßnahmen für den Windkraft­ausbau sollen in Kürze in die Länder- und Verbände­anhörung, hieß es aus Kreisen des Wirtschafts- und des Bauministeriums.

Verbot neuer Gas- und Ölheizungen: Das steht im Gesetzesentwurf

„Dass der Entwurf zum Gebäude­energie­gesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungs­parteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutz­minister Robert Habeck (Grüne). „Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klima­neutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austausch­pflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangs­fristen. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Eine Härtefall­ausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitions­summen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologie­offenheit.

Der Übergang werde „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, hieß es dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium. „Um das Gesetz noch verbraucher­freundlicher zu gestalten, wurden die Übergangs­fristen und die Optionen – vor allem für den Neubau – noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie.“

Gasheizungen, die „H2-Ready“, also auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen eingebaut werden, aber nur dann, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformations­plan für Wasserstoff­netze gibt. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Wasserstoff­heizungen sicherlich nur in Einzelfällen die Lösung sein werden, nicht für die breite Masse“, heißt es aus den beteiligten Ministerien.

Unionsfraktionsvize Lange: Förderung weiter nebulös

Das geplante Gesetz sorgt in der größten Oppositions­partei für Kritik. „Mit ihren Plänen zum Gebäude­energie­gesetz trifft die Ampel die Menschen in unserem Land, aber auch die Baubranche in Mark und Bein“, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktions­vorsitzende Ulrich Lange dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Dass ab 2024 neue Ölheizungen komplett verboten und Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird das Bauen massiv verteuern“, kritisierte er.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Unbezahlbar

Unser Newsletter begleitet Sie mit wertvollen Tipps und Hintergründen durch Energiekrise und Inflation – immer mittwochs.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

„Zudem werden mit dem Vorziehen des Datums von ursprünglich 2025 auf 2024 Vertrauen, Planungs­sicherheit und Verlässlichkeit verspielt, die Bauinvestitionen aber so dringend brauchen – gerade in einem so schwierigen Umfeld, wie wir es derzeit mit steigenden Zinsen, Material- und Fachkräfte­mangel sehen“, so der CSU-Politiker. Er bemängelte zudem, dass noch unklar ist, wie die vom Vizekanzler angekündigte milliarden­schwere Hilfe aussehen soll. „Dass die von Minister Habeck so vollmundig angekündigte Förderung weiterhin völlig nebulös bleibt, kommt noch erschwerend hinzu.“ Eigentümer hätten nun zu Recht Angst, auf den Kosten für ihre neue Heizung sitzen zu bleiben.

CSU-Politiker Lange: Ampel tritt ländlichen Raum mit Füßen

Von Technologie­offenheit können bei den Vorschlägen auch keine Rede sein, so der Unionsfraktionsvize weiter. „Dafür sind die zulässigen Heizoptionen zu eingeschränkt.“ Und er sieht den ländlichen Raum klar im Nachteil: „Die Ampel tritt auch den ländlichen Raum mit Füßen, da sie auf die besonderen Umstände dort keine Rücksicht nimmt“, so Lange. „Die grüne städtische Brille hilft den Menschen auf dem Land aber nicht weiter, wenn gewisse Heizoptionen mangels Verfügbarkeit ausgeschlossen sind.“ Die Menschen bräuchten eine Regelung, die ihrer Lebens­wirklichkeit entspreche, „und keine Heizungs­spinnereien, die sie finanziell ruinieren“.

Mit dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Deutschland
 
Sonstiges

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken