Bundesregierung einigt sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizungen
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Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizölunternehmens geht zur Zapfpistole an einem Füllstutzen für die Heizöllieferung an einen Kunden in einem Einfamilienhaus.
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums liegt dazu nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll. Auch das Energieeffizienzgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz mit Beschleunigungsmaßnahmen für den Windkraftausbau sollen in Kürze in die Länder- und Verbändeanhörung, hieß es aus Kreisen des Wirtschafts- und des Bauministeriums.
Verbot neuer Gas- und Ölheizungen: Das steht im Gesetzesentwurf
„Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). „Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden.“
Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.
Der Übergang werde „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, hieß es dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium. „Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen – vor allem für den Neubau – noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie.“
Gasheizungen, die „H2-Ready“, also auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen eingebaut werden, aber nur dann, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Wasserstoffheizungen sicherlich nur in Einzelfällen die Lösung sein werden, nicht für die breite Masse“, heißt es aus den beteiligten Ministerien.
Unionsfraktionsvize Lange: Förderung weiter nebulös
Das geplante Gesetz sorgt in der größten Oppositionspartei für Kritik. „Mit ihren Plänen zum Gebäudeenergiegesetz trifft die Ampel die Menschen in unserem Land, aber auch die Baubranche in Mark und Bein“, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dass ab 2024 neue Ölheizungen komplett verboten und Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird das Bauen massiv verteuern“, kritisierte er.
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„Zudem werden mit dem Vorziehen des Datums von ursprünglich 2025 auf 2024 Vertrauen, Planungssicherheit und Verlässlichkeit verspielt, die Bauinvestitionen aber so dringend brauchen – gerade in einem so schwierigen Umfeld, wie wir es derzeit mit steigenden Zinsen, Material- und Fachkräftemangel sehen“, so der CSU-Politiker. Er bemängelte zudem, dass noch unklar ist, wie die vom Vizekanzler angekündigte milliardenschwere Hilfe aussehen soll. „Dass die von Minister Habeck so vollmundig angekündigte Förderung weiterhin völlig nebulös bleibt, kommt noch erschwerend hinzu.“ Eigentümer hätten nun zu Recht Angst, auf den Kosten für ihre neue Heizung sitzen zu bleiben.
CSU-Politiker Lange: Ampel tritt ländlichen Raum mit Füßen
Von Technologieoffenheit können bei den Vorschlägen auch keine Rede sein, so der Unionsfraktionsvize weiter. „Dafür sind die zulässigen Heizoptionen zu eingeschränkt.“ Und er sieht den ländlichen Raum klar im Nachteil: „Die Ampel tritt auch den ländlichen Raum mit Füßen, da sie auf die besonderen Umstände dort keine Rücksicht nimmt“, so Lange. „Die grüne städtische Brille hilft den Menschen auf dem Land aber nicht weiter, wenn gewisse Heizoptionen mangels Verfügbarkeit ausgeschlossen sind.“ Die Menschen bräuchten eine Regelung, die ihrer Lebenswirklichkeit entspreche, „und keine Heizungsspinnereien, die sie finanziell ruinieren“.
Mit dpa