EU-Haushalt an Rechtsstaatlichkeit koppeln: “Könnte unangenehm für die Regierungen werden”

Vera Jourova ist Vizepräsidentin der EU-Kommission in Brüssel.

Vera Jourova ist Vizepräsidentin der EU-Kommission in Brüssel.

Brüssel. Vera Jourova ist Vizepräsidentin der EU-Kommission. Die 55 Jahre alte Politikerin aus Tschechien ist im Team von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zuständig für Werte und Transparenz. Jourova kümmert sich auch um Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

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Frau Vizepräsidentin, vor ein paar Tagen hat sich eine Sensation ereignet: Das höchste deutsche Gericht hat sich erstmals gegen das oberste europäische Gericht gestellt. Verletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank die EU-Verträge?

Ich kann das noch nicht abschließend beantworten. Wir analysieren das Urteil noch. Wir brauchen noch Zeit. Das ist aber eine ernste Angelegenheit. Deswegen haben wir auch sofort nach dem Urteil klar gesagt: Der Europäische Gerichtshof hat das letzte Wort. Der EuGH ist die Instanz, die europäisches Recht interpretiert. Das gilt seit Jahrzehnten in der EU. Darauf bestehen wir. Die Tatsache, dass es das Primat des EU-Rechts gibt, stabilisiert das gesamte System. Ich kann mir nicht vorstellen, wie die EU ansonsten funktionieren würde.

Wird die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten? Und hat die Bundesregierung der Kommission schon die Hintergründe des Urteils zu erklären versucht?

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Mir persönlich hat das noch niemand erklärt. Ich denke aber, dass die Rechtsexperten der Kommission in Kontakt mit der deutschen Regierung sind.

Und das Vertragsverletzungsverfahren?

Ein Verfahren kann es geben, wenn alle anderen Instrumente nicht mehr greifen. Als EU-Kommission sind wir sogar verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, wenn die EU-Verträge verletzt wurden. Das hat mehrere Stufen. Es kann Abhilfe geschaffen werden, bevor wir den Europäischen Gerichtshof anrufen. Im Falle des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat das Verfahren aber noch nicht begonnen.

Die EU-Kommission schlägt vor, Finanzzuwendungen im neuen Haushalt an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Werden die Mitgliedsstaaten, vor allem Polen und Ungarn, damit einverstanden sein?

Nach unserem Vorschlag werden nicht die Bürger eines Mitgliedsstaates finanziell zur Rechenschaft gezogen. Allenfalls könnte es unangenehm für die Regierungen werden. Aber lassen Sie es mich so sagen: Ich höre seit Jahren aus Ungarn und Polen, dass es dort keine Probleme mit der Beachtung der Rechtsstaatlichkeit gebe. Außerdem wollen die europäischen Steuerzahler, dass ihr Geld in jenen Mitgliedsstaaten ankommt, in denen die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird. Die Mitgliedsstaaten sollten sich dieser Meinung anschließen.

Nutzen die Regierungen in Ungarn und Polen die Corona-Krise aus, um die Rechte ihrer Bürger zu beschneiden?

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Als dort Maßnahmen eingeführt wurden, um die Gesundheitskrise zu bewältigen, hat die EU-Kommission Ungarn und Polen genauso behandelt wie die anderen Mitgliedstaaten. Natürlich sind die Notfallmaßnahmen, die die Regierungen in der Corona-Krise ergriffen haben, ein Stresstest für das demokratische System. Die Exekutiven haben sehr viele Kompetenzen an sich genommen. Wir haben dennoch immer gesagt: So etwas kann in Krisenzeiten nötig sein. Aber diese Notverordnungen müssen verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein.

Und sind sie das in Ungarn? Kritiker werfen Premierminister Orbán vor, er könne per Dekret regieren.

Manche Regeln machen uns Sorgen, aber nicht nur in Polen und Ungarn. Wir beobachten in allen Mitgliedsstaaten, wie mit den Corona-Einschränkungen umgegangen wird. Und da kann ich heute sagen: In den meisten EU-Staaten funktioniert die Gewaltenteilung. Gerichte werden eingeschaltet und urteilen auch gegen Entscheidungen der Regierungen. So muss es sein. Das ist eine gute Nachricht.

Noch einmal: Gilt das auch für Ungarn, wo die Verbreitung von Fake News kriminalisiert wurde und wo das zeitliche Ende des Notstands zunächst nicht abzusehen war?

Meine Botschaft an Viktor Orbán lautet: Wir respektieren Schritte zum Schutz der Gesundheit. Aber wir wollen zugleich nicht, dass demokratische Prinzipien vergessen werden. Wir schauen uns das jeden Tag an. Die ungarische Regierung hat erklärt, dass der Notstand am 20. Juni aufgehoben werden soll. Wir müssen uns dann ansehen, was das genau bedeutet. Auch hier gilt: Wir machen das nicht, weil uns die eine oder andere Regierung nicht gefällt. Wir machen das, weil wir dazu nach den EU-Verträgen verpflichtet sind.

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Vor ein paar Wochen hat die Denkfabrik Freedom House erklärt, Ungarn sei gar keine Demokratie mehr. Würden Sie das unterschreiben?

Wir müssen abwarten, wie unsere Analyse ausfällt. Ich bin aber besorgt wegen des Notstandsgesetzes in Ungarn und mache mir auch Sorgen um die Pressefreiheit in Ungarn und wegen des Drucks auf Nichtregierungsorganisationen.

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