Grafikerin ist gegen gleichgeschlechtliche Ehen - Supreme Court muss entscheiden
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SAMHLEWSHVFAJMT6KQYZOPZ2SM.jpeg)
Eine Grafikerin will Hochzeitwebseiten entwerfen - aber nicht für gleichgeschlechtliche Paare. Kommt sie damit beim höchsten Gericht der USA damit durch? In jedem Fall dürfte das Urteil wohl eine große Tragweite haben.
© Quelle: Jose Luis Magana/AP/dpa
Washington. Es ist ein Rechtsfall vor dem höchsten US-Gericht, der jede Menge Zündstoff birgt, möglicherweise große gesellschaftliche Tragweite hat. Unterstützer beider Seiten warnen vor den potenziell düsteren Folgen, die es hätte, wenn jeweils die andere Streitpartei Recht erhalten würde. Umso höher waren denn auch die Emotionen vor der für den (heutigen) Montag angesetzten Verhandlung vor dem Supreme Court - auch wenn das Urteil noch Monate auf sich warten lassen wird.
Im Mittelpunkt steht Lorie Smith, eine Grafikerin im US-Staat Colorado, spezialisiert auf Webseiten-Design. Sie liebt Hochzeiten mit all deren Drum und Dran, wie sie sagt, und möchte daher künftig auch Seiten für Kunden entwerfen, die den Bund fürs Leben schließen. Aber das könnte sie früher oder später in Konflikt mit dem Gesetz bringen. Denn Colorado hat, wie die meisten anderen Gliedstaaten der USA, eines, das Diskriminierung auf Grund von Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung bei Dienstleistungen verbietet.
Grafikerin ist gegen gleichgeschlechtliche Ehen
Mit anderen Worten: Wenn Smith der Öffentlichkeit Hochzeitswebseiten anbietet, muss sie das für alle Kunden tun, die dies wünschen. Aber das will sie nicht. Sie ist gegen gleichgeschlechtliche Ehen, sagt, dass ihr christlicher Glaube sie daran hindere, Webseiten zu kreieren, die solche Eheschließungen feierten. Ihre Anwälte pochen darauf, dass ihre Haltung vom Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, weshalb sie es ablehnen könne, Webseiten zu kreieren, die gleichgeschlechtliche Ehen feiern. Nach Niederlagen vor niedrigeren Instanzen hat nun der Supreme Court das letzte Wort.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SQQAZJHJBNENNOOBWUBP7UFTOE.jpeg)
Die Webdesignerin Lorie Smith sitzt am 7. November 2022 in ihrem Büro im südwestlichen Teil von Littleton, Colorado. Der Oberste Gerichtshof wird vor den potenziell schwerwiegenden Folgen eines Falles gewarnt, in den Smith, eine christliche Grafikerin, verwickelt ist, die sich dagegen wehrt, Hochzeitswebsites für gleichgeschlechtliche Paare zu gestalten. Dass das höchste US-Gericht nicht zimperlich ist, hat es im Juni gezeigt. Damals kippte es das Abtreibungsrecht. Nun werden wieder bedeutende Fälle verhandelt. Die Entscheidungen des Gerichts könnten fatale Auswirkungen auf das Wahlrecht für die LGBTQ-Gemeinde haben.
© Quelle: David Zalubowski/AP/dpa
Ein Urteil zu ihren Gunsten könnte Schleusen öffnen, argumentieren liberale Gruppen: Nicht nur gleichgeschlechtliche Paare, sondern auch Schwarze, Einwanderer, Muslime und andere würden der Gefahr von Diskriminierungen ausgesetzt. Ein Urteil gegen sie würde Künstler aller Art - von Malern und Fotografen bis hin zu Schriftstellern und Musikern - zwingen, Arbeiten auszuführen, die ihren religiösen Überzeugungen zuwider liefen, halten konservative Gruppen dagegen.
Es ist das zweite Mal binnen fünf Jahren, dass das höchste Gericht mit der Frage konfrontiert ist, ob ein Firmen- oder Geschäftsinhaber Dienstleistungen für gleichgeschlechtliche Hochzeiten aus religiösen Gründen verweigern darf oder nicht. Im ersten Fall ging es um einen Bäcker ebenfalls in Colorado: Ein schwules Paar hatte ihn verklagt, weil er keine Hochzeitstorte für sie backen wollte. Der bundesstaatlichen Behörde für Bürgerrechte zufolge verstieß er damit gegen Colorados Antidiskriminierungsgesetz.
Urteil wird im Sommer erwartet
Der Supreme Court in Washington urteilte dann 2018 zu Gunsten des Bäckers, aber der Spruch war spezifisch auf diesen Fall zugeschnitten. Das heißt, das Gericht entschied nicht darüber, ob Ausnahmen von Gesetzen gegen Diskriminierungen auf Grund des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder religiöser Überzeugungen zulässig sind. Diesmal erwarten die meisten Experten ein breiter gefasstes Urteil zu Gunsten der Grafikerin, denn der Supreme Court wird mittlerweile im Verhältnis von 6 zu 3 von Konservativen dominiert und scheint Sympathien für Kläger zu haben, die Religion geltend machen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/JVCQ3JVSP5H65L37BKEGTZ7V2Q.jpg)
What’s up, America?
Der wöchentliche USA-Newsletter liefert Hintergründe zu den amerikanischen Entwicklungen in Politik, Gesellschaft und Kultur - immer dienstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hat sich in gerichtlichen Eingaben gegen Smith gestellt. Sie nennt ihr Argument einen „Freibrief zur Diskriminierung wann immer ein Geschäftsprodukt oder -service als "Ausdruck (einer Meinung)" charakterisiert werden könnte“. Und diese Kategorie von Geschäften und Firmen könne alles Mögliche einschließen - von „Gepäck über Bett- und Tischwäsche bis hin zur Gartengestaltung“, jeder von ihnen könne dann sagen, „wir bedienen Schwarze, Schwule oder Muslime nicht.“
Smiths Rechtsvertreter von der Alliance Defending Freedom (Bündnis zur Verteidigung der Freiheit/ADF) mit Sitz in Arizona weisen das zurück. Es sei falsch zu sagen, dass ein „Sieg für Lorie uns in die Zeit zurückwerfen würde, als Leuten ... auf Grund dessen, wer sie waren, Zugang zu Grundwaren und Dienstleistungen verweigert wurde“, sagt ADF-Anwältin Kellie Fiedorek. „Ein Sieg für Lorie in diesem Fall würde niemals ein solches Verhalten erlauben.“
Smiths Unterstützer, darunter 20 zumeist republikanisch orientierte Staaten, argumentieren auch, dass ein Urteil gegen sie umgekehrt negative Folgen hätte. Dann würde „ein jüdischer Choreograph eine dramatische Osteraufführung auf die Bühne bringen, ein katholischer Sänger bei der Hochzeit von zwei Geschiedenen auftreten müssen und ein Muslim, der eine Werbeagentur betreibt, sich nicht weigern können, eine Kampagne für eine Spirituosenfirma zu entwerfen“, heißt es in der gerichtlichen Eingabe im Namen der Organisation CatholicVote.org.
20 zumeist demokratisch orientierte Staaten wiederum haben sich in Gerichtspapieren gegen Smith gestellt, warnen ihrerseits vor schlimmen Konsequenzen, die ein Sieg der Grafikerin möglicherweise hätte: Eine „Maklerfirma, deren Eigentümer gegen ethnische Integration ist, könnte sich weigern, schwarze Paare zu vertreten, die ein Haus in einer vorwiegend weißen Wohngegend kaufen wollen, oder ein Fotostudio im Besitz von jemandem, der gegen Adoptionen zwischen verschiedenen Hautfarben ist, es ablehnen, Fotos von weißen Eltern mit ihren schwarzen Adoptivkindern zu machen“.
Die Jewish Coalition for Religious Liberty - wiederum auf der Smith-Seite - geht in ihrem Szenario noch weiter. Sie gibt dem Gericht zu bedenken, dass ein jüdischer Bäcker im Fall eines Urteils gegen die Klägerin gezwungen sein könnte, den Wunsch eines Neonazis zu erfüllen, der einen mit der Aufschrift „Happy Hovember 9th!“ verzierten Kuchen wolle - ein Bezug auf die Pogromnacht 1938, als Nazis in Deutschland und Österreich Synagogen niederbrannten und jüdische Geschäfte verwüsteten.
Ein Urteil des Supreme Court wird im Juni nächsten Jahres erwartet.
RND/AP