Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung – das sind die Unterschiede
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Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des Bundestags in Berlin.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Hannover. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat gehören im politischen System der Bundesrepublik Deutschland zur Legislative, also der gesetzgebenden Gewalt. Ein bedeutender Unterschied ist die Wahl der Mitglieder. Während der Bundestag alle vier Jahre vom Volk gewählt wird, setzt sich der Bundesrat aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bundesländer zusammen.
Doch was unterscheidet die beiden Verfassungsorgane in ihren Aufgaben voneinander? Und welche weiteren Organe gibt es auf Bundesebene?
Was ist der Bundestag?
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und fungiert als eines von zwei gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechte und Pflichten des Bundestags sind in der Staatsverfassung, dem Grundgesetz, festgeschrieben. Als einziges Verfassungsorgan auf Bundesebene wird der Bundestag direkt vom Volk gewählt.
Welche Aufgaben hat der Bundestag?
Der Bundestag hat im Wesentlichen vier Funktionen, aus denen sich verschiedene Aufgaben ergeben:
- Regierungsbildung: Am Anfang jeder Legislaturperiode wird durch die Abgeordneten der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt.
- Kontrolle von Regierung und Verwaltung: Gleichzeitig sind Vertreter der Parteien auch für die Kontrolle der Bundesregierung zuständig. Dies geschieht unter anderem durch parlamentarische Anfragen oder in Ausschüssen.
- Willensbildung und Artikulation: Weiterhin ist der Bundestag ein Forum, in dem aktuelle gesellschaftliche Fragen stellvertretend für das Volk diskutiert werden. Um politischen Einfluss ausüben zu können, schließen sich die einzelnen Abgeordneten einer Partei zu Fraktionen zusammen und diskutieren dort über die politische Ausrichtung und das Verhalten bei Abstimmungen.
- Gesetzgebung: Der Bundestag beschließt neue Gesetze oder ändert bestehende. Darunter fällt beispielsweise auch der Haushalt, der festlegt, wie viel Geld der Bundesregierung zu Verfügung steht.
Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist das zweite von fünf ständigen Verfassungsorganen auf Bundesebene und wird aus Vertretern der 16 Bundesländer gebildet. Der Bundesrat übernimmt also die Interessenvertretung der Länder im Bund. Zusammen mit dem Bundestag fungiert der Bundesrat als gesetzgebende Gewalt.
Welche Funktionen hat der Bundesrat?
Bei der Gesetzgebung kommt dem Bundesrat eine wichtige Rolle zu. Jeder Gesetzesvorschlag, der von der Bundesregierung kommt, geht zuerst an den Bundesrat. Dieser prüft die Gesetze in eigenen Ausschüssen und empfiehlt Änderungen. Erst danach kommt der Gesetzesvorschlag in den Bundestag. Auch die vom Bundestag gefassten Gesetzesbeschlüsse, werden noch einmal vom Bundesrat überprüft.
Besonderen Einfluss hat der Bundesrat auf die sogenannten zustimmungsbedürftigen Gesetze (auch Zustimmungsgesetze). Das sind Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderer Weise berühren oder Verfassungsänderungen vorsehen. Sollte der Bundesrat diese Gesetze in einer Abstimmung ablehnen, gelten sie als gescheitert. Der Bundesrat kann hierbei nicht vom Bundestag überstimmt werden.
Der Bundesrat beschließt auch eigene Gesetzesentwürfe, die zunächst der Bundesregierung und anschließend dem Bundestag zugeleitet werden.
Wie viele Mitglieder hat der Bundesrat?
Der Opposition bietet sich die Möglichkeit, über den Bundesrat Einfluss auf die Bundespolitik zu nehmen. Dabei haben nicht alle Bundesländer gleich viele Stimmen. Entscheidend für die Anzahl an Stimmen ist die Anzahl an Vertretern, die ein Bundesland im Bundesrat hat. Diese richtet sich wiederum nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes. So hat Bremen als kleinstes Bundesland drei Stimmen, während Bayern und Nordrhein-Westfalen je sechs Mitglieder im Bundesrat haben.
Der Präsident des Bundesrates ist zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten und wird für ein Jahr gewählt. Dabei haben sich die Länder auf ein Rotationsprinzip geeinigt: Die Regierungschefs wechseln sich im Präsidentenamt in der Reihenfolge der Bevölkerungsstärke ab.
Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht
Neben dem Bundestag und Bundesrat gehören noch die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht zu den fünf ständigen Verfassungsorganen auf Bundesebene.
Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland übt die Bundesregierung (auch Bundeskabinett) die sogenannte Exekutivgewalt aus. Als politische Führung setzt sie den Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um und gestaltet so die inneren und äußeren Beziehungen des Landes. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern und Bundesministerinnen.
Letztere werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Als offizielles Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland hält sich der Bundespräsident aus der Tagespolitik weitestgehend heraus. Trotzdem ist die Arbeit nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt. So hat der Bundespräsident beispielsweise entscheidende Kompetenzen bei der Wahl des Bundeskanzlers oder der Auflösung des Bundestags. Zudem erlangen neue Gesetze erst durch seine Unterschrift Rechtskraft.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz und fungiert zugleich als oberster Gerichtshof auf Bundesebene. Als Hüter der Verfassung besitzt das Gericht in erster Linie Ordnungsbefugnis. Das bedeutet, dass das Gericht über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht und Gesetze etwa auf ihre Verfassungstauglichkeit hin überprüft. Dabei gilt: Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen keine Rolle spielen.