Aufgaben und Funktionen

Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung – das sind die Unterschiede

Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des Bundestags in Berlin.

Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des Bundestags in Berlin.

Hannover. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat gehören im politischen System der Bundes­republik Deutschland zur Legislative, also der gesetzgebenden Gewalt. Ein bedeutender Unterschied ist die Wahl der Mitglieder. Während der Bundestag alle vier Jahre vom Volk gewählt wird, setzt sich der Bundesrat aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bundes­länder zusammen.

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Doch was unterscheidet die beiden Verfassungs­organe in ihren Aufgaben voneinander? Und welche weiteren Organe gibt es auf Bundesebene?

Was ist der Bundestag?

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und fungiert als eines von zwei gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechte und Pflichten des Bundestags sind in der Staats­verfassung, dem Grund­gesetz, festgeschrieben. Als einziges Verfassungs­organ auf Bundes­ebene wird der Bundes­tag direkt vom Volk gewählt.

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Welche Aufgaben hat der Bundestag?

Der Bundestag hat im Wesentlichen vier Funktionen, aus denen sich verschiedene Aufgaben ergeben:

  • Regierungsbildung: Am Anfang jeder Legislatur­periode wird durch die Abgeordneten der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt.
  • Kontrolle von Regierung und Verwaltung: Gleichzeitig sind Vertreter der Parteien auch für die Kontrolle der Bundesregierung zuständig. Dies geschieht unter anderem durch parlamentarische Anfragen oder in Ausschüssen.
  • Willensbildung und Artikulation: Weiterhin ist der Bundes­tag ein Forum, in dem aktuelle gesellschaftliche Fragen stellvertretend für das Volk diskutiert werden. Um politischen Einfluss ausüben zu können, schließen sich die einzelnen Abgeordneten einer Partei zu Fraktionen zusammen und diskutieren dort über die politische Ausrichtung und das Verhalten bei Abstimmungen.
  • Gesetzgebung: Der Bundestag beschließt neue Gesetze oder ändert bestehende. Darunter fällt beispiels­weise auch der Haushalt, der festlegt, wie viel Geld der Bundes­regierung zu Verfügung steht.

Was ist der Bundesrat?

Der Bundesrat ist das zweite von fünf ständigen Verfassungs­organen auf Bundes­ebene und wird aus Vertretern der 16 Bundes­länder gebildet. Der Bundes­rat übernimmt also die Interessen­vertretung der Länder im Bund. Zusammen mit dem Bundestag fungiert der Bundesrat als gesetzgebende Gewalt.

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Welche Funktionen hat der Bundesrat?

Bei der Gesetzgebung kommt dem Bundesrat eine wichtige Rolle zu. Jeder Gesetzes­vorschlag, der von der Bundesregierung kommt, geht zuerst an den Bundes­rat. Dieser prüft die Gesetze in eigenen Ausschüssen und empfiehlt Änderungen. Erst danach kommt der Gesetzes­vorschlag in den Bundestag. Auch die vom Bundes­tag gefassten Gesetzes­beschlüsse, werden noch einmal vom Bundes­rat überprüft.

Besonderen Einfluss hat der Bundes­rat auf die sogenannten zustimmungs­bedürftigen Gesetze (auch Zustimmungs­gesetze). Das sind Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderer Weise berühren oder Verfassungs­änderungen vorsehen. Sollte der Bundes­rat diese Gesetze in einer Abstimmung ablehnen, gelten sie als gescheitert. Der Bundes­rat kann hierbei nicht vom Bundestag überstimmt werden.

Der Bundes­rat beschließt auch eigene Gesetzes­entwürfe, die zunächst der Bundes­­­regierung und anschließend dem Bundes­tag zugeleitet werden.

Wie viele Mitglieder hat der Bundes­rat?

Der Opposition bietet sich die Möglichkeit, über den Bundes­rat Einfluss auf die Bundes­politik zu nehmen. Dabei haben nicht alle Bundes­länder gleich viele Stimmen. Entscheidend für die Anzahl an Stimmen ist die Anzahl an Vertretern, die ein Bundes­land im Bundes­rat hat. Diese richtet sich wiederum nach der Einwohner­zahl des Bundes­landes. So hat Bremen als kleinstes Bundes­land drei Stimmen, während Bayern und Nordrhein-Westfalen je sechs Mitglieder im Bundes­rat haben.

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Der Präsident des Bundes­rates ist zugleich Stellvertreter des Bundes­präsidenten und wird für ein Jahr gewählt. Dabei haben sich die Länder auf ein Rotations­prinzip geeinigt: Die Regierungs­chefs wechseln sich im Präsidenten­amt in der Reihenfolge der Bevölkerungs­stärke ab.

Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht

Neben dem Bundes­tag und Bundes­rat gehören noch die Bundes­regierung, der Bundes­präsident und das Bundes­verfassungsgericht zu den fünf ständigen Verfassungs­organen auf Bundes­ebene.

Im politischen System der Bundes­republik Deutschland übt die Bundes­regierung (auch Bundes­kabinett) die sogenannte Exekutiv­gewalt aus. Als politische Führung setzt sie den Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um und gestaltet so die inneren und äußeren Beziehungen des Landes. Die Bundes­regierung besteht aus dem Bundes­kanzler sowie den Bundes­ministern und Bundes­ministerinnen.

Letztere werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundes­präsidenten ernannt. Als offizielles Staats­oberhaupt der Bundes­republik Deutschland hält sich der Bundes­präsident aus der Tagespolitik weitestgehend heraus. Trotzdem ist die Arbeit nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt. So hat der Bundes­präsident beispielsweise entscheidende Kompetenzen bei der Wahl des Bundes­kanzlers oder der Auflösung des Bundes­tags. Zudem erlangen neue Gesetze erst durch seine Unterschrift Rechtskraft.

Das Bundes­verfassungsgericht ist das höchste unabhängige Verfassungs­organ der Justiz und fungiert zugleich als oberster Gerichtshof auf Bundes­ebene. Als Hüter der Verfassung besitzt das Gericht in erster Linie Ordnungs­befugnis. Das bedeutet, dass das Gericht über die Einhaltung des Grund­gesetzes wacht und Gesetze etwa auf ihre Verfassungs­tauglichkeit hin überprüft. Dabei gilt: Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen keine Rolle spielen.

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