Unionsfraktion warnt vor voreiliger Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HY6C4V4K2VDB5AUSFP2BZYXGCQ.jpg)
Chef der Radikalen in der AfD: Thüringens Partei- und Fraktionschef Björn Höcke.
© Quelle: imago images/Jacob Schröter
Berlin. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, hat vor einer voreiligen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall gewarnt. „Die Beurteilung eines AfD-Landesverbands durch den Landesverfassungsschutz hat nicht zwingend Folgen für die Bundesebene“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf mehrere Landesverbände. „Ob die Gesamtpartei AfD bundesweit als Verdachtsfall einzustufen ist, ist keine politische, sondern eine rein fachliche Entscheidung nach klaren gesetzlichen Kriterien. Nur wenn belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, ist dieser Schritt möglich.“
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mahne „in dieser Angelegenheit“ deshalb mit Recht „zu besonderer Gründlichkeit“, betonte Middelberg. „Es wäre äußerst schädlich, wenn eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall von den Gerichten aufgehoben und dies von der AfD als Persilschein verkauft werden könnte.“ Dadurch würde auch der Druck von der AfD genommen, sich eindeutig von Extremisten wie dem thüringischen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zu distanzieren.
Höcke im Fokus
Zuvor war bekannt geworden, dass das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD fortan als Verdachtsfall führt. Es folgt damit den Landesämtern für Verfassungsschutz in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die ostdeutschen Landesverbände gelten als radikaler als die westdeutschen. Hier ist der formal aufgelöste rechtsextremistische „Flügel“ der Partei besonders stark. Freilich wird Höcke auch von angeblich gemäßigten AfD-Politikern im Westen zu Veranstaltungen eingeladen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht aktuell vor der Entscheidung, ob es die Bundespartei, die 2018 zum „Prüffall“ deklariert wurde, zum Verdachtsfall hochstuft. Das dem Vernehmen nach 1000-seitige Gutachten des Amtes liegt derzeit im Bundesinnenministerium.
Juristischer Teilerfolg
Die AfD hat Rechtsmittel eingelegt – und bisher insoweit Erfolg gehabt, als der Verfassungsschutz seine Entscheidung vorläufig nicht mitteilen darf. Auch darf das Amt eine etwaige Einstufung vorerst nicht nutzen, um AfD-Mandatsträger und AfD-Wahlbewerber nachrichtendienstlich zu überwachen. Damit sind sie bis auf weiteres vor Telefonüberwachung und V-Leuten geschützt.
Die Stillhaltezusage gilt so lange, bis das Verwaltungsgericht Köln im Hauptsacheverfahren entschieden hat, ob eine Einstufung der AfD zum Verdachtsfall rechtlich haltbar wäre. Das kann vor der Bundestagswahl am 26. September geschehen, aber auch erst danach.