Verdienstausfall bei Quarantäne: Was sich für Impfunwillige ab 1. November ändert
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Eine Mitarbeiterin hält in einem Impfzentrum eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca in den Händen. (Archivbild)
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Berlin. Bund und Länder erhöhen den Druck auf Impfunwillige. Ab 1. November sollen ungeimpfte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die eine Quarantäne angeordnet wird, keine Entschädigung für den entstandenen Verdienstausfall mehr bekommen. Darauf einigte sich die Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch in Berlin. Bis auf Bremen und Thüringen stimmten alle Länder zu. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Wer ist betroffen?
Es geht nur um Beschäftigte, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können – aber es bisher nicht getan haben. Sie müssen als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne und dürfen nicht zur Arbeit. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen – deshalb ist für sie die nun beschlossene Änderung irrelevant. Unverändert bleibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – egal ob geimpft oder nicht geimpft.
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Was ändert sich konkret?
Laut Infektionsschutzgesetz steht Arbeitnehmern eine staatliche Entschädigung zu, wenn sie in eine verordnete Quarantäne müssen. In einem solchen Fall bekommen Beschäftigte bisher für die ersten sechs Wochen 100 Prozent ihres Nettogehalts. Die Arbeitgeber gehen in Vorleistung und können sich das Geld vom Staat zurückholen. Mit Beginn der siebten Woche können Arbeitnehmer noch eine Entschädigung von 67 Prozent des Verdienstausfalls erhalten. Das alles entfällt ab 1. November.
Stimmt es, dass der Wegfall längst Gesetzeslage ist?
Tatsächlich heißt es im Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes, keine Entschädigung erhalte, „wer durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (…) eine Absonderung hätte vermeiden können“. Das wurde aber bisher von den Ländern nicht umgesetzt, weil lange nicht genug Impfstoff zur Verfügung stand. Zunächst war als Ende der 11. Oktober im Gespräch, weil es ab dann auch keine kostenlosen Bürgertests mehr gibt. Es wurde dann aber der 1. November festgelegt, um nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch Menschen, die sich jetzt noch für eine Impfung entscheiden, genug Zeit zum Handeln zu geben.
Wie begründen die Gesundheitsminister den Schritt?
Spahn sagte, es gehe nicht um Druck, sondern es sei eine Frage von Fairness. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen sollten.
Der amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), sagte, man setze ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssten. „Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch“, fügte er hinzu.
Mehr Nachteile für Ungeimpfte ab November
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
© Quelle: dpa
Welche Reaktionen gibt es?
Positiv reagierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Wer sich trotz objektiver Möglichkeit nicht impfen lässt, muss auch die Konsequenzen tragen“, so der Verband. „Dass der Staat festlegt, dass auch die Steuerzahler nicht in die Pflicht genommen werden sollen, ist nur konsequent“, hieß es. Auch die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte das Vorgehen. „Die Allgemeinheit darf nicht auf Dauer die Kosten tragen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot erhalten haben“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Die Grünen äußerten sich hingegen kritisch. Es entstehe ein Anreiz zum Unterlaufen der Quarantäne, was sich negativ auf den Gesundheitsschutz auswirke, sagte Vizefraktionschefin Maria Klein-Schmeink dem RND. Das Vorgehen werde von Betroffenen als Bestrafung aufgefasst und treibe beim Impfen noch zurückhaltende Menschen in Richtung von echten Impfgegnern, argumentierte sie. Außerdem setze es einen allumfassenden Auskunftsanspruch der Arbeitgeber zum Impfstatus ihrer Beschäftigten voraus. „Das wollen wir nicht“, sagte die Grünen-Politikerin.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmer (SPD) widersprach der Kritik ihres Parteikollegen Karl Lauterbach. Er hatte es „lebensfern“ genannt, dass sich Menschen auf eigene Kosten testen ließen, um dann im Fall eines positiven Ergebnisses auch noch ohne Verdienstersatz in Quarantäne zu gehen.
Die Sorge, dass sich Ungeimpfte künftig nicht mehr testen ließen aus Angst vor einem positiven Testergebnis, teile sie nicht, sagte sie dem RND. „Denn mit einem positiven Testergebnis folgt die Anordnung der Isolation mit Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung wie sonst auch“, betonte sie. Allerdings zeige die Diskussion, dass das Infektionsschutzgesetz überarbeitet werden müsse. Nötig sei ein spezielles Kapitel mit pandemiebedingten Regelungen, forderte sie.