Der DGB lehnt die neuen Regeln für ungeimpfte Arbeitnehmer ab
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Mit einer Impfaktion am Riesenrad versucht die Stadt Wernigerode und der Landkreis Harz die Impfbereitschaft der Bürger zu steigern. Das Angebot mit Gratisfahrt im Riesenrad stößt auf großes Interesse.
© Quelle: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/ZB
Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mit scharfer Kritik auf die von den Gesundheitsministern der Länder beschlossenen neuen Quarantäne-Regeln für ungeimpfte Arbeitnehmer reagiert. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte, wenn man wolle, dass sich mehr Menschen freiwillig impfen lassen, dann sei es weitaus besser, dafür zu werben, als den Druck auf die Ungeimpften immer weiter zu erhöhen. „Diese Debatten stiften Unruhe und Verunsicherung“, sagte Hoffmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Positiv reagierte der Deutsche Städtetag auf den Beschluss. Impfen sei auch eine Frage der Solidarität, sagte der Präsident des Städtetags und Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung (SPD), dem RND.
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Mittwoch sollen ungeimpfte Arbeitnehmer spätestens ab 1. November keinen Verdienst-Ausgleich im Quarantänefall mehr bekommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte den Schritt und sagte, es gehe nicht um Druck, sondern es sei eine Frage von Fairness. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen sollten.
DGB-Chef Hoffmann sagte, mit solchem Druck löse man die Probleme nicht, sondern spalte die Gesellschaft und die Belegschaften in den Betrieben. „Es kann nicht sein, dass die Politik die Verantwortung für den Kampf gegen die Pandemie einfach bei den Beschäftigten ablädt“, sagte Hoffmann. „Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehnen wir weiterhin ab.“
Außerdem würde ein Ende des Entgeltersatzes für Ungeimpfte auch bedeuten, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssen. Denn bislang gelte: Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Er könne sich die entstandenen Kosten dann vom Staat zurückholen.
Hoffmann betonte es sei eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung, dass Arbeitgeber so wenig wie absolut nötig über das Privatleben und damit auch die Gesundheitsentscheidungen der Beschäftigten erfahren. Vorerkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Informationen über die vorgenommenen oder unterlassenen Eingriffe in den eigenen Körper seien – bis auf Informationen über die grundsätzliche Eignung für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit – Privatsache der Beschäftigten.
Hoffmann: „Wir wollen nicht, dass Arbeitgeber ihre Machtposition über die Kenntnis der Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbauen. Davor will der DGB alle Beschäftigten – die Geimpften und die Ungeimpften – schützen, aktuell und über die Pandemie hinaus.“
Städtetagspräsident Jung bewertete den Beschluss der Gesundheitsminister hingegen zustimmend: „Ich halte es für richtig, die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte auslaufen zu lassen“, sagte Jung dem RND. Es gebe inzwischen ein Impfangebot für alle. Und nach dem Infektionsschutzgesetz werde bei Quarantäne nur entschädigt, wer sich nicht impfen lassen kann oder wenn keine Impfung verfügbar sei, sagte Jung.
„Wenn Menschen sich nicht impfen lassen, ist das ihre Entscheidung. Aber Lohnfortzahlung sollte der Staat nur übernehmen, wenn es dafür einen guten Grund gibt, wenn sich also jemand zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann“, so der Leipziger Oberbürgermeister.
Die Städte würden weiter dafür werben, dass sich die Menschen impfen lassen. Impfen sei auch eine Frage der Solidarität, sagte der Städtetagspräsident. „Vor allem sind wir Erwachsene den Kindern und Schwächsten diese Solidarität schuldig. Es gibt noch Luft nach oben bei der Impfquote. Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller und besser kommen wir aus der Pandemie heraus.“