Ungarn: Buchhändler erhält Strafe wegen eines Buches mit Regenbogenfamilie

Die Behörden in Ungarn haben eine Buchhandlung bestraft, weil sie ein Märchenbuch über eine sogenannte Regenbogenfamilie ohne besondere Kennzeichnung verkauft hat. (Symbolfoto)

Die Behörden in Ungarn haben eine Buchhandlung bestraft, weil sie ein Märchenbuch über eine sogenannte Regenbogenfamilie ohne besondere Kennzeichnung verkauft hat. (Symbolfoto)

Budapest. Die Behörden in Ungarn haben eine Buchhandlung bestraft, weil sie ein Märchenbuch über eine sogenannte Regenbogenfamilie ohne besondere Kennzeichnung verkauft hat.

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Dies gab der Leiter des Regierungsamts für den Bezirk Pest, Richard Tarnai, am Dienstagabend im regierungsnahen Fernsehsender Hir TV bekannt. Das Buch „Was für eine Familie!“ von Lawrence Schimel und Elina Braslina hätte demnach gekennzeichnet werden müsse, weil es „keine normalen Familien darstellt“. Das Regierungsamt verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von 250.000 Forint (rund 700 Euro).

Tarnai bezog sich nicht auf das umstrittene Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität. Das Verfahren gegen die Buchhandlung sei bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzes eingeleitet worden. Vielmehr sei das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zur Anwendung gelangt.

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Der Regierungskommissar legte dieses so aus, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn ein Produkt nicht den Werten der Verfassung entspricht. Das 2011 von Ministerpräsident Viktor Orban geschaffene ungarische Grundgesetz beinhaltet den Grundsatz, dass eine Familie aus Vater, Mutter und Kind besteht.

Das Märchenbuch des amerikanischen Schriftstellers Schimel und der lettischen Zeichnerin Braslina handelt von einem Jungen mit zwei Müttern und einem Mädchen mit zwei Vätern. Erzählt werden Alltagsbegebenheiten, Sexualität wird nicht thematisiert.

Das im Vormonat beschlossene Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität verbietet es unter anderem, dass Bücher und andere Inhaltsträger, die gleichgeschlechtliche Beziehungen als Teil einer gesellschaftlichen Normalität darstellen, Menschen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden.

Das Gesetz ist nicht zuletzt von der Europäischen Union heftig kritisiert worden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete es als eine „Schande“.

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RND/dpa

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