München fordert Ausstieg aus dem Ausstieg

Umweltministerium: Längere Atomlaufzeiten bedeuten Risikoerhöhung – Bayern widerspricht

Wasserdampf steigt aus dem Kühltum vom Atomkraftwerk (AKW) Isar 2. Das Kernkraftwerk im Landkreis Landshut ist das letzte in Bayern, das noch nicht endgültig vom Netz gegangen ist. Block 1 des AKW befindet sich seit 2017 im Rückbau, Block 2 soll Ende 2022 abgeschaltet werden. (Symbolbild)

Wasserdampf steigt aus dem Kühltum vom Atomkraftwerk (AKW) Isar 2. Das Kernkraftwerk im Landkreis Landshut ist das letzte in Bayern, das noch nicht endgültig vom Netz gegangen ist. Block 1 des AKW befindet sich seit 2017 im Rückbau, Block 2 soll Ende 2022 abgeschaltet werden. (Symbolbild)

München. Das Bundesumweltministerium lehnt ungeachtet aller Forderungen der bayerischen Staatsregierung einen Ausstieg aus dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg weiter ab.

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„Wir können Laufzeitverlängerung nicht empfehlen. Wir sehen in einer Laufzeitverlängerung eine Risikoerhöhung die angesichts der Stromversorgungssituation nicht gerechtfertigt ist“, sagte Gerrit Niehaus, Abteilungsleiter für Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, am Donnerstag bei einer Expertenanhörung zur Sicherheit der Kernkraftwerke im bayerischen Landtag.

Wegen des Atomausstiegs bis Ende 2022 seien seit 2009 die vorgeschriebenen periodischen Sicherheitsüberprüfungen ausgesetzt worden, betonte Niehaus. Diese könnten nun auch nicht kurzfristig nachgeholt werden, da sie sich über Jahre hinziehen würden. Hinzu komme, dass die Planungen der Betreiber und die Beschaffungen der Ersatzteile und das Personal auf den bisherigen Zeitplan ausgerichtet seien - all dies sei entscheidend für die Sicherheit.

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Bayerns Umweltministerium widersprach dem klar und verwies auf zwei Studien, die belegen würden, dass eine Laufzeitverlängerung rechtlich wie technisch machbar sei. „Die Staatsregierung steht ohne wenn und aber zum Ausstieg“ betonte Ludwig Kohler, Atom-Abteilungsleiter. Es gehe nur darum, eine Notsituation zu verhindern. Dazu seien verlängerte Übergangsfristen von drei bis fünf Jahren notwendig.

RND/dpa

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