Bundesregierung fordert entschlossenes Vorgehen gegen Ungarns Gesetz zu Sexualität
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Das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität verstößt nach Auffassung der Bundesregierung klar gegen EU-Werte.
© Quelle: imago images/snapshot
Luxemburg. Deutschland hat gemeinsam mit anderen EU-Ländern ein entschlossenes Vorgehen gegen das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität gefordert.
Die EU-Kommission müsse als „Hüterin der Verträge“ alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Einhaltung von EU-Recht sicherzustellen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung. Dazu gehöre auch, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Das ungarische Gesetz verletze das Recht auf Meinungsfreiheit und stelle eine deutliche Diskriminierung von Menschen dar, die lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell oder queer (LGBTIQ) seien.
Europastaatsminister Michel Roth (SPD) schrieb auf Twitter: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist der Wesenskern europäischer Identität. Immer und überall.“ Die Stigmatisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen sei mit keinem Gesetz und keiner Tradition zu rechtfertigen.
Uefa verbietet Arena in Regenbogenfarben
Roth sagte die deutsche Beteiligung an der Erklärung bei einem EU-Ministertreffen in Luxemburg zu. Der Text war zuvor von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg initiiert worden. Am Ende schlossen sich neben Deutschland auch noch Frankreich, Spanien, Dänemark, Schweden, Finnland und Irland sowie die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen an.
Zu dem von der Europäischen Fußball-Union Uefa ausgesprochenen Verbot, die Münchner Arena beim Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Ungarn am Mittwoch aus Protest in Regenbogenfarben leuchten zu lassen, äußerte sich Roth zunächst nicht. Die UEFA hatte die Entscheidung damit begründet, dass sie „aufgrund ihrer Statuten eine politisch und religiös neutrale Organisation“ sei.
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© Quelle: RND
Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, hingegen kritisierte die ablehnende Haltung der Uefa. „Gleichbehandlung und der Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sind universelle Werte, denen sich die Uefa selbst verpflichtet fühlt“, erklärte Franke auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Dienstag in Berlin: „Das Verbot, das Münchner Stadion in Regenbogenfarben leuchten zu lassen, ist deshalb unverständlich.
Die Uefa verspielt damit die Gelegenheit, ein deutliches Zeichen für Toleranz und gegen Homophobie und LSBTIQ-Feindlichkeit im Fußball zu setzen.“
Söder bedauert UEFA-Entscheidung
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) drückte ebenfalls sein Bedauern über die Entscheidung der UEFA aus. „Schade, dass die Münchner Arena nicht in Regenbogenfarben leuchten darf. Das wäre ein sehr gutes Zeichen für Toleranz und Freiheit gewesen“, schrieb Söder am Dienstag bei Twitter. „Wir müssen uns stark machen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“.
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Gesetz soll Bücher, Filme und Werbung verbieten
Das am Dienstag vergangener Woche vom ungarischen Parlament gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht.
Darüber hinaus soll Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Das Gesetz gilt als besonderes Anliegen von Ministerpräsident Viktor Orban, dem Kritiker das Schüren von Vorurteilen gegenüber Minderheiten vorwerfen.
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EU-Verfahren gegen Ungarn
Europastaatsminister Roth machte am Dienstag in Luxemburg klar, dass er wegen der jüngsten Entscheidungen der Regierung in Budapest auch keine Chance auf ein Ende des gegen Ungarn laufenden EU-Verfahrens wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sieht. „In Ungarn haben wir Zweifel an der Wissenschaftsfreiheit, an der Medienvielfalt, an der Medienfreiheit“, sagte er.
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Zudem gebe es nach wie vor die kritischen Fragen zum Umgang mit Minderheiten. Ähnliches gilt laut Roth für das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen. „In Bezug auf Polen haben wir nach wie vor massive Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er.
RND/dpa