Sicheres Surfen: Eltern fordern mehr Kinderschutz im Netz
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/IFJOMMCVXZC33ECVWXYM7P4FHM.jpeg)
Ein Jugendlicher liegt auf einem Sofa und schaut auf sein Smartphone. Dauernd am Handy und mit Kettenbriefen, Mobbing oder Pornografie konfrontiert – die Mehrheit der Eltern berichtet von schlechten Erfahrungen ihrer Kids im Netz und fordern mehr gesetzlichen Schutz. (Archivbild)
© Quelle: Tobias Hase/dpa
Berlin. Ein Großteil der Eltern wünscht sich einer Umfrage zufolge mehr Kinderschutz im Netz. 55 Prozent der Befragten berichten von schlechten Erfahrungen ihrer Kinder im Internet oder von übermäßiger Nutzung. Das hat das Deutsche Kinderhilfswerk in einer Umfrage herausgefunden.
Welche Gefahren lauern für Kinder und Jugendliche im Netz?
Etwa ein Drittel der Eltern (30 Prozent) gab an, dass ihr Kind mit sogenannten „Challenges“ oder Kettenbriefen konfrontiert worden ist. Den Empfängern wird gedroht, dass schlimme Dinge passieren, sollten sie eine bestimmte Aufgabe nicht erfüllen oder die Nachricht nicht weiterleiten. Einen „übermäßigen Medienkonsum“ ihrer Kinder beklagen 28 Prozent der Eltern.
Etwa 20 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre unter 18-jährigen Kinder bereits Erfahrungen mit „ungeeigneten Inhalten“ wie Pornografie oder Gewalt gemacht haben. Kostenfallen (14 Prozent) oder Mobbing im Internet (11 Prozent) werden seltener genannt. Besonders gravierende Probleme wie sexuelle Belästigung (4 Prozent) oder Anleitung zur Selbstverletzung (3 Prozent) kommen dagegen noch seltener vor. Das Deutsche Kinderhilfswerk weist dabei allerdings auf mögliche Dunkelziffern hin.
Wie schätzen die Befragten die Bemühungen der Onlinedienste zum Kinder- und Jugendmedienschutz ein?
Die Bemühungen der Anbieter von Onlineangeboten für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht haben dabei Messengerdienste und Videoplattformen abgeschnitten. Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram sehen sogar nur 18 Prozent ausreichende Bemühungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Was wünschen sich die Eltern?
Die große Mehrheit der Eltern (93 Prozent) fordert härtere Strafen für Anbieter bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz im Internet. Fast alle Befragten (97 Prozent) finden es wichtig, dass Anbieter von Social-Media-Diensten und Videospielen das Alter der Nutzer verlässlich verifizieren. Das bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters finden 81 Prozent bei manchen Anbietern nicht ausreichend. Außerdem wünschen sich die Eltern, dass Social-Media-Plattformen und Onlineanbieter ein „effizientes Melde- und Beschwerdesystem“ einführen.
Das sind die beliebtesten Passwörter der Deutschen
Fantasievoll und lang sollten Passwörter sein – doch die Deutschen sind auch weiterhin nicht besonders gut darin.
Welche Pläne hat die Bundesregierung?
Ende vergangenen Jahres hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Entwurf für ein entsprechendes „Jugendmedienschutzgesetz“ vorgelegt. Anbieter, die mehr als eine Million Nutzer haben, sollen zu technischen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören unter anderem Plattformen wie Tiktok, Instagram, Whatsapp oder Snapchat. Kinder und Jugendliche sollen im Netz besser vor Mobbing, sexueller Belästigung oder auch Kostenfallen geschützt werden.
Welche Maßnahmen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk?
Das Kinderhilfswerk fordert schärfere Regeln für in- und ausländische Anbieter und eine Anpassung des Kinder- und Jugendschutzes. „Wir brauchen einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte sich den aktuellen und zukünftigen Phänomenen und Technologien anpassen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger. Eltern bräuchten ebenso wie ihre Kinder mehr Unterstützung für eine sichere und kompetente Internetnutzung.
Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Mauss Research im Auftrag des Kinderhilfswerks durchgeführt. Befragt wurden bundesweit 1003 Erziehungsberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind.