Wiederwahl unsicher

Türkei: Erdogan kündigt vorgezogene Wahlen am 14. Mai an

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.

Istanbul. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat angekündigt, die für Juni geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf den 14. Mai vorzuziehen. Er danke Gott dafür, dass er die Wahl, die am 14. Mai stattfinde, mit den Erstwählern als Weggefährten bestreiten werde, sagte Erdogan am Sonntagabend nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu bei einem Treffen mit jungen Wählern im westtürkischen Bursa.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bereits am Mittwoch hatte Erdogan den 14. Mai als Wahltermin ins Spiel gebracht. Die Wahlen gelten als Bewährungsprobe für Erdogan, der seit 20 Jahren an der Macht ist: 2003 wurde er zum Ministerpräsidenten gewählt, seit 2014 ist er Staatspräsident. Umfragen zufolge ist Erdogans Wiederwahl alles andere als sicher.

Diskussion um Erdogans dritte Kandidatur

Vorgezogene Wahlen können entweder mit 60 Prozent der Abgeordnetenstimmen im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten angeordnet werden. Im Parlament verfügt die regierende islamisch-konservative AKP Erdogans gemeinsam mit ihrem ultranationalistischen Partner MHP derzeit nur über eine einfache Mehrheit. Mit seiner Aussage machte Erdogan nun deutlich, dass er ein Vorziehen der Wahl im Alleingang anstrebt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Damit dürfte Erdogan auch eine Diskussion um seine erneute Kandidatur weiter befeuern: Die Opposition argumentiert, Erdogan - der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt worden war - dürfe laut Verfassung nicht zum dritten Mal kandidieren. Eine dritte Kandidatur sei nur vorgesehen, wenn das Parlament vorzeitige Wahlen erzwinge.

Nach Ansicht der Regierung steht der Kandidatur Erdogans aber nichts im Wege. Sie hält dagegen, Erdogan sei 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden. Seine vorherige Amtszeit zähle also nicht. Auch Verfassungsrechtler sind in der Frage zerstritten.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken