Richter ermöglicht Fortsetzung von Vergewaltigungsklage gegen Trump
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Die Autorin E. Jean Carroll wirft Trump vor, sie in den 1990er-Jahren in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.
© Quelle: Andrew Harnik/AP/dpa
New York. Der frühere US-Präsident Donald Trump hat seine fünfeinhalbstündige Befragung zu einer ihm vorgeworfenen Vergewaltigung offenbar dazu genutzt, das mutmaßliche Opfer mit Beleidigungen zu überziehen.
Das ging aus Ausschnitten der beeideten Aussage hervor, die in Form von Abschriften veröffentlicht wurden, nachdem ein US‑Bundesrichter am Freitag einen Antrag der Anwälte des früheren Staatsoberhaupts zurückwies, dessen Aussage unter Verschluss zu halten.
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Die Autorin E. Jean Carroll wirft Trump vor, sie in den 1990er-Jahren im Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman im New Yorker Stadtteil Manhattan in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Demnach half sie ihm bei dem Zufallstreffen zuvor, Dessous für eine Freundin auszuwählen.
Kolumnistin erhob die Vorwürfe erstmals 2019 in ihrem Buch
Carroll werfe ihm etwas vor, das niemals passiert sei, er wisse nichts von dieser „Durchgeknallten“, sagte Trump den Abschriften seiner Aussage zufolge. Er hatte schon früher abgestritten, die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ überhaupt zu kennen. Die Tat könne sich schon deshalb nicht ereignet haben, weil diese „nicht mein Typ“ sei, erklärte er, nachdem die Autorin die Vorwürfe 2019 erstmals in einem Buch erhob.
Trump sagte, Carroll habe ihre Behauptung öffentlich gemacht, um ihre Buchverkäufe anzukurbeln – ein Vorwurf, den er in seiner Aussage wiederholte.
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NEW YORK, NEW YORK - NOVEMBER 10: E. Jean Carroll and Judith Light speak onstage during the How to Write Your Own Life panel at the 2019 Glamour Women Of The Year Summit at Alice Tully Hall on November 10, 2019 in New York City. (Photo by Craig Barritt/Getty Images for Glamour)
© Quelle: Getty Images for Glamour
Es handele sich um einen „kompletten Betrug“ um ihr „wirklich lausiges Buch“ voranzubringen, erklärte er. Er wisse, dass es nicht politisch korrekt sei, zu sagen, dass Carroll nicht sein Typ sei. Er werde es aber trotzdem sagen, denn die Vorwürfe seien aus heiterem Himmel gekommen. Eine Frau, die er nicht kenne, werfe ihm das Schlimmste vor, was man tun könne. Carrol sei „krank, geisteskrank“.
An einer Stelle gab er ein Interview falsch wieder, das Carroll dem Nachrichtensender CNN gab, und behauptete, die Autorin habe darin angedeutet, dass sie es genossen habe, sexuell angegriffen worden zu sein. „Sie sagte, es sei sehr sexy gewesen, vergewaltigt zu werden. Hat sie das nicht gesagt?“
Trump: Werde Caroll verklagen
Die ihn ihn befragende Anwältin Carrolls, Roberta Kaplan, fragte ihn daraufhin, ob seine Aussage sei, dass diese es genossen habe, von Trump sexuell angegriffen worden zu sein, woraufhin Trump erneut auf das falsch wiedergegebene Interview verwies, demzufolge sie dies nach seiner Ansicht gesagt habe.
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Auf die Frage, ob Trump jemals einer Frau ohne deren Einwilligung an die Brust, das Gesäß oder in andere empfindliche Bereiche gefasst habe, sagte Trump: „Also, ich werde ihnen Nein sagen, aber Sie könnten ein paar Leute wie Ihre Mandantin haben, die lügen.“
Er werde Carroll verklagen, wenn die Sache vorüber sei, darauf freue er sich schon, erklärte er an einer Stelle. „Und Sie werde ich auch verklagen“, sagte er zu Kaplan, die nicht mit dem gleichnamigen Bundesrichter verwandt ist, der – ebenfalls am Freitag – entschied, dass Carroll im US‑Staat New York weiter versuchen kann, Trump in dem Fall gerichtlich zu belangen.
Richter lehnt Antrag auf Abweisung des Falles ab
Der Richter lehnte es ab, ein vorübergehendes Gesetz des Staats zu blockieren, das es Opfern sexueller Gewalt ermöglicht, ihre Peiniger für Verbrechen zu verklagen, die Jahrzehnte zurückliegen. Er erklärte, Klagen, in denen Trump Vergewaltigung und Verleumdung vorgeworfen und Schadenersatz gefordert wird, könnten vor Gericht gehen, weil Trumps Anfechtungen unbegründet seien.
„Der Umstand, dass Herr Trump Frau Carrolls Anschuldigungen bestreitet, geht in diesem Stadium des Falls nicht in die Analyse ein“, schrieb der Jurist. Ob etwas vorgefallen, und wenn ja, was vorgefallen sei, sei noch nicht Thema.
Alina Habba, eine Anwältin Trumps, teilte dazu mit: „Obwohl wir von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht sind, beabsichtigen wir, unverzüglich Berufung gegen die Anordnung einzulegen und uns weiterhin für die von der Verfassung geschützten Rechte unseres Mandanten einzusetzen.“
Anwältin: „Wir freuen uns auf den Prozess“
Unter Verweis auf ein anderes, ähnlich strukturiertes Gesetz, das Opfern von Kindesmissbrauch für eine zweijährige Periode vorübergehend ermöglicht, noch Jahre danach ihre Peiniger zu verklagen, und das von allen Gerichten akzeptiert worden sei, sagte Richter Kaplan, Trump habe keinen hinreichenden Grund angeboten, die auf ein Jahr angelegte Klagemöglichkeit in dem Gesetz, von dem Carroll Gebrauch machen will, zurückzuweisen.
Vergleich im Missbrauchsverfahren: Prinz Andrew einigt sich mit Klägerin
Laut Gerichtsakten vereinbarten die Anwälte einen Vergleich zwischen dem britischen Royal und der Klägerin Giuffre.
© Quelle: Reuters
Roberta Kaplan, die Anwältin Carrolls, begrüßte die Entscheidung. „Wir sind erfreut, aber nicht überrascht, dass Richter Kaplan Donald Trumps Antrag auf Abweisung abgelehnt und die Verfassungsmäßigkeit des New Yorker Adult Survivors Act bestätigt hat. Wir freuen uns auf den Prozess im April.“ Anwälte des früheren Präsidenten hatten den Richter aufgefordert, Carrolls Klage abzuweisen.
Mit Blick auf die Veröffentlichung von Teilen der Aussage Trumps erklärte dessen Anwältin Habba später, die Veröffentlichung der Abschrift, deren Geheimhaltung beide Parteien zuvor vereinbart hätten, sei komplett unnötig gewesen. Ihr Mandant habe aber nichts zu verbergen und freue sich darauf, diesen „gegenstandslosen Fall“ zu lösen.
RND/AP