Trotz Protesten der Apotheker: Spahn kürzt Vergütung für FFP2-Masken
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Das Schaufenster einer Apotheke, in dem auf vorrätige Masken hingewiesen wird.
© Quelle: Ole Spata/dpa
Berlin. Trotz heftiger Proteste der Apothekerverbände hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daran fest, die Vergütung der FFP2-Masken für Corona-Risikopatienten und Hartz-IV-Empfänger deutlich zu senken. Das geht aus der fertigen Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Sie wird am (heutigen) Freitag im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht, womit sie am Samstag in Kraft tritt. Laut Verordnung sinkt der Preis, den die Regierung pro Maske an die Apotheker zahlt, von brutto 6 auf 3,90 Euro. Die Apothekervereinigung ABDA hatte mindestens 4,80 Euro gefordert.
„Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels“
Spahn sagte dem RND, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Personenverkehr und beim Einkaufen sei eingeführt worden, da mögliche Virusmutationen ansteckender seien. Um auch Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende diesen Schutz zu ermöglichen, würden sie mit FFP2-Masken unterstützt. „So wird der Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels“, betonte er.
Hartz-IV-Empfänger bekommen kostenfrei zehn FFP2-Masken. Dazu müssen sie ein Schreiben ihrer Krankenkasse in der Apotheke und einen Lichtbildausweis, also zum Beispiel den Personalausweis, vorlegen. Nach RND-Informationen wird es mindestens bis Ende der kommenden Woche dauern, bis die ersten Schreiben verschickt sind.
Die Regelung gilt für etwa fünf Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II. Sie kostet rund 200 Millionen Euro.
Der neue Erstattungspreis gilt auch für die zweite Charge von sechs FFP2-Masken, die Risikopatienten ab dem 16. Februar gegen Vorlage eines Gutscheins in der Apotheke abholen können.