Richter stoppen Thüringer Paritätsgesetz - und ernten einigen Widerspruch

Die Urteilsverkündung im Thüringer Verfassungsgerichtshof. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt.

Die Urteilsverkündung im Thüringer Verfassungsgerichtshof. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt.

Berlin. Es war eine Mehrheitsentscheidung: Mit sechs zu drei Stimmen hat das Thüringer Verfassungsgericht das Paritätsgesetz des Landes für nichtig erklärt, das den Parteien vorgegeben hat, die Plätze auf ihren Wahllisten künftig abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann und verwies auf die Landesverfassung und auf die im Grundgesetz festgeschriebenen Parteienrechte. Fünf weitere Richter schlossen sich ihm an. Die beiden Frauen im neunköpfigen Richtergremium sowie einer ihrer männlichen Kollegen hatten das Gesetz dagegen für gültig erklärt – sie blieben in der Minderheit.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil hat Signalwirkung: Auch in Brandenburg gilt ein Paritätsgesetz – und zwar schon für die Landtagswahl im nächsten Jahr. Hier wird ein Gerichtsurteil im August erwartet. Und im Bund drängt unter anderem die SPD auf eine Quotenregelung für die Wahllisten. Sie wollen damit sicherstellen, dass der 31 Prozent gesunkene Frauenanteil wieder steigt. Vor allem CDU, CSU, AfD und FDP haben in ihren Parlamentarierreihen wenig Frauen. Im Landtag in Thüringen liegt der Frauenanteil bei 31 Prozent, in Brandenburg bei 36 Prozent.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Gegen das Thüringer Gesetz geklagt hatte die AfD. Deren Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel twitterte, die Landesregierung habe grundlegende Rechte verletzt, indem sie Ideologie und Selbsterhalt in den Vordergrund stellten. Auch die der Vize-Chef der Thüringer CDU, Christian Hirte sprach von einem “traurigen Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, das mit Zwang und Scheuklappen in ein Gesetz gegossen wurde”.

Die Linke-Fraktionschefin im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, bedauerte das Urteil dagegen als “Niederlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten”,

Süssmuth: “Gesellschaft ist heute schon viel weiter”

Und auch die ehemalige Bundestagspräsidentin und Frauenministerin Rita Süssmuth (CDU) meldete sich zu Wort. “Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Parität im Wahlrecht verkennt verfassungsrechtliche Grundsätze”, stellte eine von Süssmuth eingerichteten Paritäts-Arbeitsgruppe mit mehreren ehemaligen Verfassungsrichterinnen sowie Jura-Professorinnen fest. Süssmuth sagte dem RND: “Das Urteil ist bedauernswert rückwärtsgewandt. Die Gesellschaft ist heute schon viel weiter. Sie will die Gleichstellung von Frauen und Männern – auch im politischen Raum und gerade in den Parlamenten.”

Die ehemaligen Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts, Christine Hohmann-Dennhardt und Renate Jaeger, sagten dem RND, das Grundgesetz fordere den Staat auf, Männer und Frauen gleichzustellen. Dies erlaube “dem Gesetzgeber, die Parteien zu verpflichten, Frauen und Männer für Parlamentswahlen paritätisch aufzustellen”, sagte Hohmann-Dennhardt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Vertreterinnen von SPD und Linkspartei im Bundestag kündigten an, weiter an einem Paritätsgesetz zu arbeiten.

Die rot-rot-grüne Thüringer Regierung kann das Paritätsgesetz nun noch dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken