Härtere Strafen für Kindesmissbrauch: Hoher Verfolgungsdruck und mehr Personal gefordert
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Mädchen in Angst – Symbolbild (gestellt) für Kindesmissbrauch.
© Quelle: imago/blickwinkel
Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will sexuellen Missbrauch künftig härter bestrafen. „Ich will härtere Strafen auch für die Fälle, die sexueller Missbrauch sind, aber nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen", sagte Lambrecht dem RedaktionsnNetzwerk Deutschland (RND). "Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich bei hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt.“
Man müsse jetzt „das ganz klare Signal aussenden, dass unsere Gesellschaft sexuellem Missbrauch von Kindern mit aller Kraft entgegentritt“, so Lambrecht. Kinderpornografie sei immer mit Kindesmissbrauch verbunden; hierunter litten Kinder ein Leben lang. „Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden. Es ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen – und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.“
Am Mittwoch hatte Lambrecht noch Unionsforderungen nach einer Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie zurückgewiesen. “Unsere Strafgesetze geben den Gerichten die Mittel an die Hand, diese abscheulichen Taten sehr hart zu bestrafen.”
Der Deutsche Richterbund (DRB) mahnt in der Debatte über eine Strafverschärfung die Politik zu mehr Realitätssinn. “Die auf höhere Strafrahmen fokussierte rechtspolitische Diskussion greift zu kurz”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Abschrecken lassen sich mögliche Täter in erster Linie durch das Risiko, überführt und bestraft zu werden.”
Lambrecht kündigt härtere Strafen für Kindesmissbrauch an
Auch Kinderpornografie-Betreibern sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag den Kampf an.
© Quelle: Reuters
Rebehn betonte, um den Verfolgungsdruck in Fällen von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch hochzuhalten, “brauche es Ermittlungsbefugnisse auf der Höhe der Zeit und personell wie technisch gut ausgestattete Behörden”. Es sei deshalb richtig, dass der Gesetzgeber den Ermittlern jetzt unter strikten rechtsstaatlichen Auflagen die Befugnis eröffnet hätte, künstlich erzeugte kinderpornografische Bilder einzusetzen, um sich Zugang zu abgeschotteten Darknet-Foren zu verschaffen.
Missbrauchsfall Münster: "An die Grenzen des menschlich Erträglichen gestoßen"
Über elf Festnahmen und sieben Haftbefehle wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern haben heute Polizei und Staatsanwaltschaft Münster informiert.
© Quelle: Reuters
Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds betonte aber auch: “Jetzt gilt es, Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte so aufzustellen, dass sie angesichts deutlich steigender Fallzahlen von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch mit der Entwicklung Schritt halten können. Insbesondere bei den Staatsanwaltschaften ist die Personalsituation trotz einiger Verbesserungen aber nach wie vor sehr eng”, so Rebehn.
Die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer “Weißer Ring” fordert ebenfalls die personelle Verstärkung von Polizei und Justiz auf Landesebene. “Eine präventive Wirkung geht von höheren Strafandrohungen meist nicht aus”, sagte der Bundesvorsitzende des “Weißen Rings”, Jörg Ziercke. “Deshalb muss die Politik der Prävention von Kindesmissbrauch eine viel höhere Aufmerksamkeit widmen”, so der frühere, langjährige Chef des Bundeskriminalamts.
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Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring.
© Quelle: HERMANN RECKNAGEL/Weisser Ring e
Ziercke schlägt vor, "in jedem Bundesland eine Landeszentralstelle Kindeswohl einzurichten”. Die Politik müsse dafür Sorge tragen, “dass dort psychologisch geschultes Personal Informationen über Kindesgefährdungen entgegennimmt und dass ein Team von Mitarbeitern der Gesundheitsämter, von Kinderärzten, Therapieexperten, Staatsanwälten und Kriminalbeamten diese Informationen bewertet”, so Ziercke.
Hintergrund der Debatte ist, dass der 27 Jahre alte Hauptverdächtige im Fall Münster wegen Kinderpornografiebesitzes bereits zweifach vorbestraft war. Bislang gab es in dem Fall Festnahmen von elf Tatverdächtigen aus mehreren Bundesländern. Sieben sitzen in Untersuchungshaft.