Sterbehilfe-Regelung könnte noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält es für möglich, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält es für möglich, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln.

Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält es für möglich, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln. “Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen”, sagte die SPD-Politikerin der “Rheinischen Post”.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte vor kurzem die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit aufgestoßen. Die Richter kippten das seit Dezember 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe - es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt".

Es geht um die sogenannte assistierte Sterbehilfe - dabei wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es selbst ein. Aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - bleibt verboten.

Karlsruhe erklärt Verbot assistierter Sterbehilfe für verfassungswidrig
26.02.2020, Baden-W��rttemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Christine Langenfeld (l-r), Doris K��nig, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Vorsitzender Andreas Vo��kuhle, Peter M. Huber, Johannes Masing und Ulrich Maidowski, verk��ndet das Urteil zum Sterbehilfe-Verbot. Laut diesem ist das Verbot der gesch��ftsm����igen F��rderung der Selbstt��tung verfassungswidrig. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das in Deutschland geltende Verbot, sterbewilligen Menschen zur Selbsttötung Medikamente zu verschaffen, ist verfassungswidrig und nichtig.

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Verfassungsgericht: Beratungspflichten und Wartefristen

Das Verfassungsgericht hatte zudem die Möglichkeit des Gesetzgebers herausgestellt, Sterbehilfe zu regulieren - denkbar sind etwa Beratungspflichten und Wartefristen. "Deshalb sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags jetzt gefordert, eine neue Regelung schaffen", sagte Lambrecht. "Wie das Thema Suizidhilfe gesetzlich geregelt wird, muss eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben." Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte schon Gespräche über mögliche Neuregelungen angekündigt.

Lambrecht sagte, sie sei persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe. "Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung. Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten", so die Ministerin.

RND/dpa

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