Sterbehilfe

Abgeordnetengruppe legt Gesetzesantrag für selbstbestimmtes Sterben vor

zwei Hände, in denen jeweils eine Pille liegt; eine dritte Hand greift nach der Pille in der linken Hand der anderen Person

Seit Februar 2020 ist die Sterbeassistenz in Deutschland möglich. Organisationen wie Dignitas Deutschland, Sterbehilfe Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben haben im Jahr 2021 in 346 Fällen dabei unterstützt.

Berlin. Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzentwurf für eine Sterbehilferegelung vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf für ein „Suizidhilfegesetz“ solle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert und klargestellt werden, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sei, heißt es in dem Antrag, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Initiatoren sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Absichten dieser Gruppe in der vorigen Wahlperiode unterstützt hatte, tritt nun nicht mehr als Erstunterzeichner in Erscheinung.

Ergebnisoffene Aufklärung

Der Antrag sieht analog zum Vorstoß in der vergangenen Wahlperiode eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen.

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Karlsruhe erklärt Verbot assistierter Sterbehilfe für verfassungswidrig
26.02.2020, Baden-W��rttemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Christine Langenfeld (l-r), Doris K��nig, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Vorsitzender Andreas Vo��kuhle, Peter M. Huber, Johannes Masing und Ulrich Maidowski, verk��ndet das Urteil zum Sterbehilfe-Verbot. Laut diesem ist das Verbot der gesch��ftsm����igen F��rderung der Selbstt��tung verfassungswidrig. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das in Deutschland geltende Verbot, sterbewilligen Menschen zur Selbsttötung Medikamente zu verschaffen, ist verfassungswidrig und nichtig.

Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital. Dazu soll unter anderem das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Klargestellt wird, dass niemand zur Hilfe bei der Selbsttötung verpflichtet werden kann.

„Keine Zeit mehr zu verlieren“

Helling-Plahr sagte dem RND, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien inzwischen über zwei Jahre vergangen. Es gelte, keine Zeit mehr zu verlieren. „Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit“, forderte sie. Sie bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu können. „Menschen, die helfen möchten, müssen wir mit Respekt begegnen statt ihnen mit Strafrecht zu drohen“, mahnte die FDP-Politikerin, die rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die Sterbehilfe wie vor dem Verbot 2015 wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.

Eine Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz außerhalb des Strafrechtes. Der Gesetzentwurf differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

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Abgeordnete von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken hatte kürzlich bereits einen Vorschlag für eine Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung vorgelegt. Sie plädieren dafür, die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, im Strafrecht zu verbieten, unter gewissen Bedingungen, zu denen eine ärztliche Begutachtung gehört, aber ausnahmsweise zu erlauben.

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: Telefonhotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: (0800) 111 0 111 (ev.), (0800) 111 0 222 (r.-k.), (0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)

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