Stasi-Akten: Die Abwicklung der Behörde wird jetzt konkret

Der erste und der voraussichtliche letzte Stasi-Unterlagen-Beauftragte, Joachim Gauck (links) und Roland Jahn, 2017 im Archiv der Behörde.

Der erste und der voraussichtliche letzte Stasi-Unterlagen-Beauftragte, Joachim Gauck (links) und Roland Jahn, 2017 im Archiv der Behörde.

Berlin. Die große Koalition will noch in diesem Sommer das Stasi-Unterlagen-Gesetz ändern und statt des Stasi-Unterlagen-Beauftragten einen DDR-Opfer-Beauftragten schaffen, der beim Bundestag angesiedelt sein soll. Das teilte die Vorsitzende des Bundestagskulturausschusses, Katrin Budde (SPD), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. “Es sieht gut aus, es gibt keinen Dissens”, sagte sie dem RND. “Ich würde den Entwurf zum Stasi-Unterlagen-Gesetz gern noch vor der Sommerpause einbringen oder in der ersten Woche danach.” Dem solle eine Anhörung von Experten folgen, bevor das Gesetz im Herbst beschlossen werden könne.

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Das Besondere an dem Entwurf ist, dass er nicht wie üblich in einem Ministerium, sondern im Parlament erarbeitet wird. Er sieht vor, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen, wo sie im Prinzip zu den gleichen Bedingungen zugänglich sein sollen; damit würde das Amt des Stasi-Unterlagen-Beauftragten, das derzeit Roland Jahn innehat, Ende Mai 2021 entfallen. Die zuletzt rund 1300 Mitarbeiter der Behörde wechseln Budde zufolge unter das Dach des Bundesarchivs; wichtig sei dabei, dass sie nicht schlechter gestellt würden, mahnte sie. Vorgesehen ist ferner, pro Bundesland noch eine Außenstelle zu unterhalten; derzeit sind es jeweils zwei bis drei. Parallel dazu soll mithilfe eines zweiten Gesetzentwurfs das Amt des Opferbeauftragten geschaffen werden.

Opferverbände ziehen mit

Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, sagte dem RND: “Wir begleiten das konstruktiv. Die Aufarbeitung findet damit kein Ende.” Der Verband habe auch nie ein Problem mit der Überführung der Akten gehabt – insofern gesichert sei, “dass die Akten im Bundesarchiv zugänglich bleiben und sich die Wartezeiten eher verkürzen und auf keinen Fall verlängern”.

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Für den Dachverband der SED-Opfer seien “ganz andere Dinge wichtig”, fuhr Dombrowski fort – so etwa, dass das Stasi-Archiv-Gut in die Bildung eingebracht werde. “Das geschieht viel zu wenig.” Und dass zum Opferbeauftragten jemand gemacht werde, “der weiß, wie Politik und Verwaltung funktioniert und welche Probleme SED-Opfer heute noch haben”. Es gehe um eine spezielle Klientel mit teilweise psychischen Problemen.

Schnipsel zusammensetzen

Dombrowski mahnte schließlich, dass die Schnipsel aus rund 15.000 verbliebenen Säcken mit Stasi-Akten doch noch rekonstruiert werden müssten. Die maschinelle Zusammensetzung der Schnipsel im Rahmen eines Projekts des Fraunhofer-Instituts war nach jahrelangen Bemühungen gescheitert. “Der Aufwand muss betrieben werden”, sagte der Verbandschef. “Das geht unter dem Dach des Bundesarchivs einfach besser.”

Der Bundestag hatte im September 2019 grundsätzlich beschlossen, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen. Die beiden Gesetze sollen nun die Details regeln. Seit Beginn der Arbeit der Behörde Ende 1990 sind nach ihren Angaben 7,3 Millionen Anträge eingegangen, darunter 3,3 Millionen Anträge von Bürgerinnen und Bürgern. Im Jahr 2019 haben rund 56.000 von ihnen einen Antrag zur Akteneinsicht gestellt.

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