Städtebund: Bundesnotbremse bei erneut steigenden Infektionen reaktivieren
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Im Zuge der Bundesnotbremse wurde das öffentliche Leben bei einer Inzidenz von 100 heruntergefahren – der Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Reaktivierung bei Bedarf.
© Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Vor dem Auslaufen der Bundesnotbremse am Mittwoch plädiert der Städte- und Gemeindebund bei Bedarf für eine Reaktivierung der bundeseinheitlichen Regeln. „Wenn die Infektionszahlen erneut stark steigen, sollte die Bundesnotbremse wieder in Kraft gesetzt werden. Wir haben die Pandemie nicht überwunden und wissen nicht, welche Mutationen noch auf uns zukommen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Welt“.
Ähnlich äußerte sich der Städtetag: „Aktuell sind wir zum Glück mit den Inzidenzen weit von einer Bundesnotbremse entfernt. Sie muss nur dann erneut installiert werden, falls die Zahl der Infektionen auch wegen neuer Virusvarianten bundesweit wieder stark steigt“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Zeitung. „Bundeseinheitliche Regeln haben bei sehr hohen Inzidenzen dazu beigetragen, dass die Menschen sie nachvollziehen konnten.“
Die im April in Kraft getretene Bundesnotbremse ist im Infektionsschutzgesetz längstens bis zum 30. Juni befristet. Kanzlerin Angela Merkel hatte Ende Mai gesagt, dass sie auslaufen könne. Aber: „Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alles nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren.“
Skeptischer äußerte sich der Landkreistag in der „Welt“: Man halte es „generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben“, sagte Präsident Reinhard Sager. „Man sollte dieses Instrumentarium nicht erneut in das Infektionsschutzgesetz aufnehmen, nachdem es Ende Juni ausläuft.“
RND/dpa