Übergangsregelung für Pandemienotlage soll bis Ende März gelten
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„Getestet! Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar in der Dresdner Neustadt.
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
Berlin. SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, die Pandemienotlage auslaufen zu lassen und sie durch eine Übergangsregelung bis Ende März 2022 zu ersetzen. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht über den 25. November hinaus verlängert werden.
Stattdessen soll für vier Monate eine Übergangsregelung gelten, durch die die Bundesländer bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen wie das Maskentragen, Abstandsgebote sowie die 3G- und 2G-Regeln auch nach dem Auslaufen der Pandemienotlage durchsetzen können.
Das soll durch eine Änderung des Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes erreicht werden. Dort steht bisher ein umfangreicher Katalog von möglichen Schutzregeln bis hin zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die alle an die Feststellung der Pandemienotlage geknüpft sind.
Die Eckpunkte dieser Einigung sollen am Mittwoch vorgestellt werden. Anschließend soll ein entsprechender Gesetzentwurf ausgearbeitet und im November vom neuen Bundestag beschlossen werden.
Der Bundestag hatte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende August für weitere drei Monate verlängert. Sie läuft automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht erneut verlängert wird. Die „epidemische Lage“ gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktbeschränkungen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen.
RND