Übergangsregelung für Pandemienotlage soll bis Ende März gelten

„Getestet! Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar in der Dresdner Neustadt.

„Getestet! Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar in der Dresdner Neustadt.

Berlin. SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, die Pandemie­­notlage auslaufen zu lassen und sie durch eine Übergangs­regelung bis Ende März 2022 zu ersetzen. Nach Informationen des Redaktions­Netzwerks Deutschland (RND) soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht über den 25. November hinaus verlängert werden.

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Stattdessen soll für vier Monate eine Übergangs­regelung gelten, durch die die Bundesländer bestimmte Corona-Schutz­maß­nahmen wie das Masken­tragen, Abstands­gebote sowie die 3G- und 2G-Regeln auch nach dem Auslaufen der Pandemie­notlage durchsetzen können.

Das soll durch eine Änderung des Paragrafen 28a des Infektions­schutz­gesetzes erreicht werden. Dort steht bisher ein umfang­reicher Katalog von möglichen Schutzregeln bis hin zu Ausgangs- und Kontakt­beschrän­kungen, die alle an die Fest­stellung der Pandemie­notlage geknüpft sind.

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Die Eckpunkte dieser Einigung sollen am Mittwoch vorgestellt werden. Anschließend soll ein entsprechender Gesetz­entwurf ausge­arbeitet und im November vom neuen Bundestag beschlossen werden.

Der Bundestag hatte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende August für weitere drei Monate verlängert. Sie läuft automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht erneut verlängert wird. Die „epidemische Lage“ gibt Bundes- und Landes­regierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Kontakt­beschränkungen oder zur Impf­stoff­beschaffung zu erlassen.

RND

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