Spahn verteidigt sich: Sonderrechte sind „ja nicht irgendwie Willkür“

Jens Spahn.

Jens Spahn.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die von ihm gewünschte Verlängerung von Sonderrechten verteidigt. „Das ist ja nicht irgendwie Willkür oder Zufall, dass es entsprechende Möglichkeiten für den Bund, für den Bundesminister gibt oder für die Länder, sondern das sind gesetzliche Grundlagen, vom Bundestag beschlossene Grundlagen“, sagte Spahn am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.

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Zurzeit gibt es Kritik am geringen Einfluss der Parlamente auf die Entscheidungen über Corona-Maßnahmen. Diese Kritik entzündet sich unter anderem daran, dass sich Spahn Sonderrechte verlängern lassen möchte, die ihm der Bundestag im März eingeräumt hatte. Sie sind bislang bis März 2021 begrenzt. In einem Gesetzentwurf heißt es nun, die bisherigen Regelungen sollten - „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ - „verstetigt“ werden.

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Auf die Frage, warum die Rahmenbedingungen nach der akuten Übergangssituation nicht wieder vom Bundestag festgelegt werden sollten, sagte Spahn: „Das werden sie ja auch weiterhin, wie es ja auch in unserem vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz so wäre, dass der Bundestag die Regeln festsetzt. Was wir vereinheitlichen wollen und übrigens auf eine bessere rechtliche Grundlage, auf eine eindeutigere rechtliche Grundlage stellen wollen - das ist ja auch das, was Abgeordnete zurecht fordern - sind die Regelungen rund um die Einreise.“

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Das Thema Einreise könne nur der Bund regeln und solle nicht von 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. „Das sieht eben der Gesetzentwurf vor“, sagte Spahn.

Roth sieht Gewaltenteilung in Schieflage

Doch Kritik riss auch am Dienstag nicht ab. So forderte etwa Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei Entscheidungen zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen. In einer Zeit, in der zwischen dem Schutz von Gesundheit und dem Schutz von Freiheit und Bürgerrechten abgewogen werden muss, müsse es ein Ringen um Lösungen geben, sagte die Grünen-Politikerin am Dienstag im Deutschlandfunk. “Das ist Aufgabe des Parlaments, wir können das tun, wir sollten das wieder zurückholen.”

Roth sieht das Prinzip der Gewaltenteilung - also die Aufteilung der staatlichen Gewalt in legislative (gesetzgebende), exekutive (vollziehende) und judikative (Recht sprechende) Gewalt - in einer Schieflage. “Das ist 'ne wirklich gefährlich falsche Entwicklung, dass es weggeht von der Legislative hin zu klandestinen Exekutivveranstaltungen, dann auch noch mit wahlkämpfenden Ministerpräsidenten und unersättlichen Ministern”, sagte Roth.

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“Die Koalitionsfraktionen haben viel zu lange sozusagen delegiert an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und das rächt sich.” Durch das Ringen im Bundestag um die richtigen Antworten auf die schwierigen Fragen entstehe erst eine Akzeptanz in der Bevölkerung für Grundrechtseingriffe.

RND/dpa

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