Sozialgericht: Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig

Das Sozialgericht Karlsruhe hält den von der Bundesregierung geplanten Corona-Zuschuss für verfassungswidrig und zu gering.

Das Sozialgericht Karlsruhe hält den von der Bundesregierung geplanten Corona-Zuschuss für verfassungswidrig und zu gering.

Karlsruhe. Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.

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Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.

Alleinerziehende Mutter stellte Eilantrag

Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so das Gericht.

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Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER - Beschluss vom 24.3.2021).

Im Video: „Merkel richtet Blick nach vorne“ - Kanzlerin mit klarem Appell bei Regierungserklärung
 218. Bundestagssitzung - Regierungserklaerung Aktuell, 25.03.2021, Berlin, Angela Merkel die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland im Portrait bei ihrer Rede zum Thema Regierungserklaerung zum Europaeischen Rat bei der 218. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** 218 Bundestag Session Government Declaration Current, 25 03 2021, Berlin, Angela Merkel the Chancellor of the Federal Republic of Germany in portrait during her speech on the subject Government Declaration on the European Council at the 218 Session of the German Bundestag in Berlin Berlin Germany

Nach der Regierungserklärung von Angela Merkel ordnet Kristina Dunz, stellvertretende Leiterin des Berliner RND-Büros, die Aussagen der Kanzlerin ein.

Dasselbe Gericht hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen - zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021).

RND/dpa

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